Tanzverbot im April 2026: Stille Tage in München und Bayern mit Party-Pause
Im April 2026 müssen Partygänger in München und Bayern eine Pause einlegen: Während der stillen Feiertage gelten mehrere Tage mit einem Tanzverbot. Den Auftakt macht Gründonnerstag, doch auch an weiteren Tagen darf laute Musik nicht gespielt werden. Diese Regelungen sind Teil des bayerischen Gesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage, das öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen einschränkt, um den ernsten Charakter dieser Tage zu wahren.
Gesetzliche Grundlagen und stille Tage in Bayern
Bayern kennt insgesamt neun stille Tage, die besonders um Ostern und im November konzentriert sind. An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, sofern sie nicht dem ernsten Charakter entsprechen. Ausnahmen erfordern behördliche Genehmigungen. Der Schutz beginnt je nach Tag zu unterschiedlichen Uhrzeiten: beispielsweise um 2.00 Uhr an den meisten stillen Tagen, während er am Karfreitag und Karsamstag bereits um 0.00 Uhr startet.
Die stillen Tage in Bayern umfassen:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag
- Karsamstag
- Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Buß- und Bettag
- Totensonntag
- Heiligabend
Stille Tage im April 2026 mit Tanzverbot
Der April 2026 bringt gleich drei stille Tage mit Tanzverbot mit sich: Gründonnerstag am 2. April, Karfreitag am 3. April und Karsamstag am 4. April. Am Gründonnerstag gilt das Verbot ab 2 Uhr, an Karfreitag und Karsamstag jeweils ab 0 Uhr. Das Gesetz betrifft nicht nur Diskotheken, sondern alle öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen. Spielhallen bleiben geschlossen, und bei Konzerten werden bestimmte Musikgenres wie Heavy Metal oder Hardrock eher nicht geduldet, während klassische Konzerte meist problemlos durchführbar sind.
Kabarett-, Varieté- und Zirkusshows sind erlaubt, da die Regelung speziell das Tanzen zu lauter Musik betrifft. Sportveranstaltungen sind an stillen Tagen grundsätzlich möglich, mit Ausnahmen am Karfreitag und Buß- und Bettag.
Private Feierlichkeiten und gesetzliche Lockerungen
Private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage sind vom Tanzverbot in der Regel nicht betroffen, sofern es sich um geschlossene Gesellschaften handelt, zu denen nicht jeder Zugang hat. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine vorherige Anfrage beim Kreisverwaltungsreferat.
Im Jahr 2013 wurde das Tanzverbot in Bayern gelockert: An sechs stillen Tagen darf nun bis zwei Uhr morgens gefeiert werden, zwei Stunden länger als zuvor. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag und Heiligabend. Eventveranstalter können Genehmigungen beantragen, um sich nicht an das Verbot halten zu müssen.
Politische Debatte und aktuelle Regelungen
Eine weitere Lockerung des Tanzverbots lehnte der Bayerische Landtag im Februar 2022 ab. Die Grünen hatten einen Antrag zur Abschaffung der Verbote eingebracht, der jedoch von CSU, Freien Wählern, AfD und SPD abgelehnt wurde. Somit bleiben die Regelungen an stillen Feiertagen vorerst bestehen.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Feiertagsruhe und spiegeln die kulturellen und religiösen Traditionen in Bayern wider. Sie betreffen sowohl städtische als auch ländliche Gebiete und sind ein fester Bestandteil des bayerischen Feiertagsrechts.



