Polizei-Chef Renner erneut vor Gericht: Bestechlichkeit statt Sex-Nötigung
Renner erneut vor Gericht: Bestechlichkeit

Prozessauftakt gegen Andreas Renner: Vom Sex-Skandal zur Bestechlichkeits-Anklage

Andreas Renner (53), einst der ranghöchste Polizist in Baden-Württemberg, muss sich erneut vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Diesmal lautet der Vorwurf Bestechlichkeit. Der vom Dienst freigestellte Top-Polizist erschien mit seiner Ehefrau Gabriele zum Prozessauftakt am Dienstag. Bereits im Jahr 2023 war Renner vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden – doch die Staatsanwaltschaft ließ nicht locker und legte nun neue Beweise vor.

Der Fall: Ein Kneipenbesuch mit Folgen

Die Vorgeschichte: Im November 2021 lud Renner eine junge Kollegin aus dem Innenministerium zu einem Personalgespräch in sein Büro ein. Später trafen sie sich in einer Kneipe, wo es zu Küssen und Umarmungen gekommen sein soll. In einer Seitengasse soll die junge Beamtin den Penis des obersten Polizisten in der Hand gehalten haben. Nach einem vier Monate langen Prozess sprach das Gericht Renner im Juli 2023 vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und präsentierte ein umstrittenes Beweisstück: die Aufzeichnung eines Videotelefonats, das die Beamtin heimlich am 16. November 2021 – drei Tage nach dem Vorfall – aufgenommen hatte.

Neue Anklage: Bestechlichkeit

Laut Staatsanwaltschaft soll Renner der jungen Beamtin während des Auswahlverfahrens für den höheren Polizeivollzugsdienst Förderung in Aussicht gestellt haben – und dies „mit dem Austausch von Zärtlichkeiten und sexuellen Gefälligkeiten verknüpft“ haben. Da die Beamtin zu diesem Zeitpunkt an dem Auswahlverfahren teilnahm, wertet die Staatsanwaltschaft dies als Bestechlichkeit. Dies rechtfertige eine erneute Anklage, so die Anklagebehörde. Renner selbst bestreitet die Vorwürfe vehement.

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Verteidigung beantragt Einstellung des Verfahrens

Gleich zu Beginn des Prozesses beantragte Renners Verteidiger, Prof. Dr. Endrik Wilhelm (65), die Einstellung des Verfahrens. Das Skype-Gespräch sei heimlich in Absprache mit einem anderen Polizeibeamten aufgenommen worden, „um einen Beweis zu produzieren“. Zudem handle es sich um dieselbe Tat, für die sein Mandant bereits freigesprochen worden sei. Renner sei das Opfer einer von staatlicher Seite organisierten Mobbing-Kampagne. Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe zurück.

Weiteres Vorgehen: Entscheidung im Mai

Richterin Verena Alexander (53) vertagte die Verhandlung auf den 22. Mai 2026. Dann will sie entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob die Beweisaufnahme fortgesetzt wird. Parallel läuft beim Innenministerium Baden-Württemberg ein Disziplinarverfahren gegen Renner, das laut einem Behördensprecher noch nicht abgeschlossen ist. Der Fall bleibt damit für den ehemaligen Top-Polizisten angespannt.

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