Revision nach Urteil: Lebensgefährte muss wegen Tötung vor BGH
Nach dem Prozess gegen einen Mann, der seine Lebensgefährtin angezündet hat, haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision eingelegt. Dies teilte ein Sprecher des Landgerichts Halle auf Anfrage mit. Das Gericht hatte den 45-jährigen Angeklagten in der vergangenen Woche wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Fall geht an den Bundesgerichtshof
Durch die eingereichten Revisionen wird der Fall nun an den Bundesgerichtshof weitergeleitet. Bei einer Revision wird ein Urteil auf mögliche Rechtsfehler überprüft, was bedeutet, dass die höchste Instanz sich mit den Details der Verurteilung befassen muss. Der vor dem Landgericht Verurteilte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, bis eine endgültige rechtliche Entscheidung getroffen wird.
Das Landgericht Halle hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann aus Polen seine 47-jährige Lebensgefährtin im August 2025 in der gemeinsamen Wohnung in Weißenfels mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet hat. Allerdings ging das Gericht davon aus, dass der Täter die Frau nicht töten wollte, was zu der Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge führte.
Vorwürfe und Tathergang
Der 45-Jährige hatte die Vorwürfe gegen ihn stets bestritten. Er spricht kaum Deutsch und äußerte sich zu Beginn des Prozesses über seinen Verteidiger zu den Geschehnissen aus seiner Sicht. Bis zu einer rechtmäßigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung, was bedeutet, dass er als unschuldig angesehen wird, solange kein endgültiges Urteil vorliegt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ursprünglich Mord vorgeworfen, was auf eine höhere Strafe hinausgelaufen wäre. Die 47-jährige Frau erlitt schwere Verbrennungen, insbesondere im Gesicht, und starb einige Tage nach dem Vorfall im Krankenhaus. Während einer Operation erlitt sie einen Schock, der zu ihrem Tod führte. Sie hinterlässt zwei Kinder, die in Polen leben, während der Angeklagte eigenen Angaben zufolge ebenfalls ein Kind hat.
Der Fall hat nun eine neue Dimension erreicht, da der Bundesgerichtshof sich mit den rechtlichen Aspekten auseinandersetzen muss. Dies könnte zu einer Änderung des Urteils führen, je nachdem, ob Rechtsfehler festgestellt werden. Die Öffentlichkeit und die Justizbehörden verfolgen die Entwicklung aufmerksam, da es sich um einen schwerwiegenden Fall von Gewalt in einer Beziehung handelt.



