Rulantica-Prozess: Schwere Vorwürfe und ein Geständnis
Im Landgericht Freiburg ist ein 31-jähriger Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte ein sechs Jahre altes Mädchen aus dem südbadischen Erlebnisbad Rulantica weggelockt und anschließend schwer missbraucht. Der Rumäne gestand die Tat zu Prozessbeginn und äußerte über seinen Anwalt tiefe Reue, konnte jedoch keine Erklärung für sein Handeln bieten.
Der Tathergang im Detail
Im Sommer 2025 sprach der Täter das Mädchen im Erlebnisbad an und täuschte Hilfsbereitschaft vor. Anschließend führte er das Kind aus dem Bad in ein nahegelegenes Maisfeld, wo er es missbrauchte. Als sich das Mädchen wiederholt wehrte, warf der Mann es in ein Gebüsch an einer Straße und ließ es allein zurück. Erst Stunden später wurde das verletzte und verängstigte Kind mehrere Kilometer entfernt aufgefunden – nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet.
Kritik an den Sicherheitsmaßnahmen des Europa-Parks
Der Vater des Mädchens übte im Prozess scharfe Kritik am Betreiber des Bades, dem Europa-Park. Die Eltern hätten sich nach dem Verschwinden ihrer Tochter mehrfach an das Personal gewandt, doch ihre Hilferufe seien erfolglos geblieben. Auf die Bitte, die Polizei zu rufen, erhielten sie die Antwort: „Das können Sie selbst machen.“ Weder die Security noch die Kassenmitarbeiter am Ausgang wurden alarmiert.
Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen nach der Tat
Der Europa-Park teilte mit, man äußere sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren, betonte jedoch, dass die Sicherheitsvorkehrungen nach dem Vorfall deutlich verschärft wurden. Zu den neuen Maßnahmen gehören:
- Stärkere Sensibilisierung der Eltern für die Aufsichtspflicht
- Ein Armband mit Telefonnummer für Kinder, das optional im Familienverbund gekoppelt werden kann
- Erweiterte Kontrollen beim Ein- und Auslass, wobei Minderjährige nur mit einem Erwachsenen aus derselben Buchung das Drehkreuz passieren dürfen
Das Armband dient nicht nur als Sicherheitsfeature, sondern ermöglicht auch den Zugang zu Schließfächern und bargeldloses Bezahlen.
Festnahme und Prozessverlauf
Nach der Tat tauchte der Täter unter und wurde eine Woche später in Rumänien festgenommen. Die Identifizierung gelang durch Zeugenaussagen und Videoaufnahmen, die der Europa-Park zur Verfügung stellte. Im Prozess einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Kammer auf einen Strafrahmen von bis zu vier Jahren und neun Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die tragischen Ereignisse werfen ernste Fragen zur Sicherheit in Freizeiteinrichtungen auf und zeigen, wie wichtig klare Notfallprotokolle und geschultes Personal sind.



