Parkunfall in Neubrandenburg: Senior riskiert Führerschein nach Unfallflucht
Ein 82-jähriger Mann aus Neubrandenburg hat durch einen Parkunfall und sein anschließendes Verhalten seinen Führerschein aufs Spiel gesetzt. Das Amtsgericht Neubrandenburg sprach den Senior der Unfallflucht schuldig, nachdem er beim Einparken vor seinem Wohnhaus den Skoda einer Nachbarin beschädigte und die Szene verließ.
Ungewöhnliche Ausrede überrascht sogar Verteidiger
Im Prozess beteuerte der Angeklagte seine Unschuld mit einer unerwarteten Begründung. „Ich musste aber dringend auf die Toilette und bin schnell hoch“, erklärte der Rentner vor Gericht. Von diesem angeblichen „akuten WC-Bedürfnis“ hatte der Mann jedoch weder im Vorfeld des Verfahrens noch gegenüber seinem eigenen Anwalt je etwas erwähnt, was selbst seinen Verteidiger überraschte.
Der Vorfall ereignete sich am Abend des 12. September 2024. Der Senior parkte seinen Dacia vergleichsweise zügig neben einem rückwärts abgestellten Skoda seiner Nachbarin. Dabei kam es zu einem hörbaren Knall, den der 82-Jährige zwar registrierte, aber nicht weiter beachtete.
Schaden in vierstelliger Höhe und folgenreicher Strafbefehl
Die Besitzerin des Skoda entdeckte später einen beschädigten Außenspiegel und zahlreiche Schrammen an der Beifahrerseite ihres Fahrzeugs. Der Gesamtschaden wurde auf etwa 4.100 Euro geschätzt. Zunächst übernahm eine Versicherung die Kosten, doch einige Monate später erhielt der Rentner, der von rund 1.000 Euro monatlich lebt, einen Strafbefehl über 600 Euro wegen Unfallflucht.
Gegen diesen Strafbefehl legte der Senior Einspruch ein, obwohl Richterin Scharner ihm mehrfach nahelegte, diesen zurückzuziehen. „Wenn sie diesen Einspruch zurückziehen, dann wird es nicht so teuer für sie“, mahnte die Richterin und verwies auf die automatische Überprüfung der Führerscheintauglichkeit, die bei einer Verurteilung folgen würde.
Hartnäckige Verteidigung trotz eindeutiger Beweislage
Der Angeklagte blieb jedoch stur bei seiner Unschuldsbehauptung. Er führte an, dass die Schrammen an seinem eigenen Auto von einer Brombeerhecke stammten und bereits älter seien. Sein Verteidiger plädierte daher auf Freispruch, da dem Senior kein Schaden direkt nachzuweisen wäre.
Richterin Scharner ließ sich davon nicht überzeugen und verhängte schließlich eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. „Die Behauptung, dass sie damals schnell auf das WC mussten, halte ich für eine Schutzbehauptung“, begründete die Richterin ihr Urteil. Der Senior habe nämlich nie vorgehabt, die Polizei zu verständigen.
Folgenreiche Entscheidung mit möglichen weiteren Konsequenzen
Der beschädigte Skoda ist inzwischen nicht mehr im Betrieb, da die Besitzerin einige Monate später einen Getriebeschaden erlitt, der das Fahrzeug zum wirtschaftlichen Totalschaden machte. Dennoch bleibt der Strafvorwurf der Unfallflucht bestehen.
Da der Senior weiterhin auf seiner Unschuld beharrt, könnte sich eine höhere Instanz noch mit dem Fall befassen müssen. Dies würde nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern auch die bereits angesprochene Überprüfung der Führerscheintauglichkeit durch die zuständige Behörde nach sich ziehen. Ein teures Lehrgeld für den hartnäckigen Rentner aus Neubrandenburg.



