Sieben Jahre Haft für tödliche Messerstiche nach Beil-Angriff in Neumünster
Mit einem Urteil von sieben Jahren Haft hat das Landgericht Kiel einen 39-jährigen Mann wegen Totschlags verurteilt. Der Angeklagte hatte im Mai in einem Treppenhaus in Neumünster einen 34-jährigen Freund mit einem Küchenmesser erstochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Tat mindestens mit bedingtem Tötungsvorsatz beging. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Hintergrund des tragischen Vorfalls
Die beiden Männer waren seit etwa 15 Jahren befreundet, doch finanzielle Streitigkeiten belasteten ihre Beziehung. Etwa zwei bis drei Wochen vor der Tat hatte das Opfer Schulden des Angeklagten in Höhe von 2.000 Euro für Kokain abgelöst und forderte das Geld später zurück. Dies führte zu zunehmenden Spannungen, die schließlich in Gewalt eskalierten.
Eskalation mit einem Hackebeil
Am Abend des 9. Mai suchte das spätere Opfer den Angeklagten in dessen Wohnung auf, begleitet von einer Frau. Mit einem Hackebeil schlug er mehrfach gegen die Wohnungstür, trat sie ein und drang gewaltsam in die Wohnung ein. Dort fuchtelte er mit dem Beil herum, was eine bedrohliche Situation schuf. Der genaue Hergang in der Wohnung bleibt laut Richter Stefan Becker unklar, da die Aussagen widersprüchlich waren.
Tödliche Messerstiche im Treppenhaus
Als ein Nachbar die Polizei rufen wollte, verließen der Angreifer und die Frau die Wohnung. Doch der Angeklagte holte ein Küchenmesser und folgte ihnen in den Hausflur des Mehrfamilienhauses. Mit den Worten "Ich habe noch ein Geschenk für Dich" stach er auf den 34-Jährigen ein. Der Stich traf das Herz tödlich, und das Opfer verblutete innerhalb einer halben Stunde. Das Gericht wertete dies als Totschlag, da der Angeklagte die tödlichen Folgen billigend in Kauf nahm.
Gerichtliche Bewertung und Motiv
Richter Becker betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Einlassungen des Angeklagten vor Gericht schwer widersprüchlich waren. Das Gericht sah Zorn und Rache als wahrscheinliches Motiv an, nicht Angst, wie der Angeklagte behauptet hatte. Die Kammer war überzeugt, dass die finanzielle Auseinandersetzung und die gewaltsame Eskalation mit dem Beil den Totschlag auslösten. Dies unterstreicht die Tragik des Falls, bei dem eine langjährige Freundschaft in tödlicher Gewalt endete.



