Balkonkraftwerk-Betrüger zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt: Kunden um 40.000 Euro betrogen
Solaranlagen-Betrüger zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Dreieinhalb Jahre Haft für Solaranlagen-Betrüger aus Mecklenburg-Vorpommern

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat einen einschlägig vorbestraften Serienbetrüger zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der 40-jährige Mann aus einem Dorf nördlich von Neubrandenburg betrog nachweislich mindestens 40 Kunden mit nicht gelieferten Balkonkraftwerken um insgesamt etwa 40.000 Euro.

Systematischer Betrug im Onlinehandel mit Solaranlagen

Der gelernte Energieelektroniker betrieb vom 20. August bis zum 11. November 2022 einen Online-Shop für Balkonkraftwerke. Kunden aus ganz Deutschland bestellten dort Solaranlagen für ihre Balkone und zahlten Vorauszahlungen zwischen 700 und 900 Euro pro Anlage. Die versprochene Ware erhielten die meisten Kunden jedoch nie.

„Der Verurteilte hat viele Kunden getäuscht, um sich ein Leben auf großem Fuß erlauben zu können“, sagte Richterin Tanja Krüske in ihrer Urteilsbegründung. Das Geld verwendete der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts vor allem für private Ausgaben wie Hotelaufenthalte und Kleidung.

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Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten

Der Prozess gestaltete sich für das Gericht besonders schwierig, da der Angeklagte zuletzt nicht mehr zu den Verhandlungen erschien. Die Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges in mehreren Fällen erfolgte daher in Abwesenheit des Mannes.

„Der Angeklagte hat schlicht keine Anstrengungen unternommen, dass die Lieferungen an die Kunden auch funktionieren“, erklärte Richterin Krüske. Der Mann selbst gab zu Prozessbeginn an, er habe „letztlich die Übersicht verloren“ und seine Unterlagen im Shopsystem nicht mehr verfügbar gehabt.

Elf Vorstrafen und neue Betrugsvorwürfe trotz Bewährung

Besonders schwer wiegt im Urteil, dass der Angeklagte bereits elf Vorstrafen im Bundeszentralregister hat, die sämtlich mit Betrugstaten in Zusammenhang stehen. Trotz einer laufenden Bewährungsstrafe soll er im Jahr 2024 erneut Computertechnik im Wert von mehr als 11.000 Euro bei zwei süddeutschen Anbietern bestellt haben, ohne diese zu bezahlen.

„Er hat sein Verhalten auch gar nicht infrage gestellt“, betonte die Richterin. Eine positive Sozialprognose sei daher nicht erkennbar, zumal der Mann nicht einmal zur Urteilsverkündung erschienen sei. Eine Bewährungsstrafe kam aus Sicht des Gerichts nicht mehr infrage.

Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt

Der Verteidiger des Angeklagten hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt und plädierte im Verfahren sogar auf Freispruch hinsichtlich der Balkonkraftwerk-Geschäfte. Sein Mandant habe sich nicht bereichern wollen, sondern lediglich den Überblick verloren, argumentierte der Jurist.

Sollte aus dem eingelegten Rechtsmittel eine Berufung werden, müsste das Landgericht Neubrandenburg den Fall neu verhandeln. Nach Gerichtsangaben dauern Berufungsverfahren dort inzwischen nicht mehr so lange wie noch vor einigen Jahren.

Internet-Betrüger nutzen beliebte Technikartikel

Nach Erkenntnissen der Polizei nutzen Internet-Betrüger neben Balkonkraftwerken auch andere beliebte Technikartikel wie Simson-Ersatzteile, Smartphones oder gängige Elektronik, um Kunden auf Verkaufsplattformen zu täuschen. Die Methode des vorbestraften Mannes aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt, wie systematisch solche Betrugsmaschen oft angelegt sind.

Für die betrogenen Kunden bleibt nur die Hoffnung auf eine vollständige Aufklärung und gegebenenfalls Schadensersatz – ein mühsamer Prozess, der viele Opfer von Internetbetrug oft vor große Herausforderungen stellt.

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