Jahrelanger Stalking-Horror in Pasewalk: Ex-Partner zu 15 Monaten Haft verurteilt
Stalking-Horror in Pasewalk: Ex-Partner zu 15 Monaten Haft

Jahrelanger Stalking-Horror in Pasewalk: Ex-Partner zu 15 Monaten Haft verurteilt

Eine Frau aus Pasewalk im Landkreis Vorpommern-Greifswald hat über Jahre hinweg schwere Nachstellungen durch ihren Ex-Partner erleiden müssen. Der 48-Jährige wurde nun vom Landgericht Neubrandenburg rechtskräftig wegen „Stalkings im besonders schweren Fall“ zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Betroffene und ihre Tochter waren einem wahren Albtraum ausgesetzt.

Ein langer Leidensweg mit dramatischen Eskalationen

Der Angeklagte und die 37-jährige Frau führten ab 2015 eine Art „On-off-Beziehung“, wie die Richterin im Prozess beschrieb. Die Nachstellungen des eifersüchtigen Mannes gipfelten im September 2022 in einem Brandanschlag an der Wohnungstür der Geschädigten. Bei der damit verbundenen Attacke konnte nur die damals elfjährige Tochter eingreifen, indem sie den Angreifer mit einem Messer bedrohte. Für diese Taten verbüßt der Mann bereits eine Haftstrafe.

Aber selbst nach dieser Verurteilung hörten die Belästigungen nicht auf. Trotz eines gerichtlichen Annäherungsverbots setzte der Täter seine Terrorisierung fort:

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  • Er schrieb Drohbriefe und Zettel, in denen er die Frau aufforderte, „die Stadt zu verlassen, sonst werde sie das bereuen“.
  • Er positionierte sich demonstrativ vor dem Haus der Frau oder vor der Schule ihrer Tochter.
  • Einmal schrieb er sogar den Nachnamen der Verfolgten auf ein Grabkreuz.
  • Nachts leuchtete er mit einer Taschenlampe in ihre Plattenbauwohnung oder brach sogar in diese ein.

Psychische Folgen und fehlende Einsicht des Täters

Die anhaltenden Belästigungen hatten schwerwiegende Konsequenzen für die Opfer. Die Tochter weigerte sich zeitweise, zur Schule zu gehen, und die Mutter konnte sich nur mit Schlaftabletten beruhigen. Die Richterin Urte Brinkmann betonte, dass die Frau noch heute unter den psychischen Folgen leidet.

Der Angeklagte, der von Bürgergeld lebte und über Jahre hinweg regelmäßig Alkohol und Drogen konsumierte, zeigt laut Gefängnisleitung kaum Einsicht. Er lehnt Therapieangebote ab, beteiligt sich nur widerwillig an Gesprächen und sieht sich selbst weiterhin als Opfer. „Ohne Therapie ist das Risiko neuer Straftaten hoch“, so die Einschätzung von Fachleuten, was eine positive Sozialprognose unmöglich macht.

Rechtskräftiges Urteil nach Berufungsverfahren

Im Berufungsprozess beschränkte der Angeklagte seine Berufung auf das Strafmaß, was einem Geständnis gleichkommt. Das Landgericht folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn zu 15 Monaten Haft. Beide Seiten verzichteten auf weitere Rechtsmittel, sodass das Urteil sofort rechtskräftig wurde.

Richterin Brinkmann erklärte, dass eine Bewährung nicht infrage kam, da der Täter ohne Therapie als gefährlich eingestuft wird. Die reguläre Haftzeit würde Anfang 2028 enden. Während der Verhandlungspause zeigte eine Bekannte des Verurteilten mit auffälligen Tätowierungen und einem Totenkopf-Hemd Solidarität, indem sie seine Hand hielt.

Für die betroffene Frau bedeutet das Urteil eine vorübergehende Ruhephase, doch die psychischen Narben des jahrelangen Horrors bleiben.

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