Terrorprozess gegen „Letzte Verteidigungswelle“: Acht junge Rechtsextreme vor Gericht in Hamburg
Im selben Saal des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg, in dem bereits der Block-Prozess stattfand, beginnt nun ein weiteres bedeutendes Verfahren. Acht junge Männer, von denen einige zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, müssen sich wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen schwerwiegende Vorwürfe vor, darunter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung.
Die Angeklagten und ihre mutmaßlichen Rollen
Unter den Angeklagten befinden sich drei mutmaßliche Rädelsführer und ein Mittäter. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme im Mai des vergangenen Jahres waren vier der fünf Hauptbeschuldigten noch minderjährig – der jüngste von ihnen war gerade einmal 14 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters mussten einige der Beschuldigten sogar in Begleitung ihrer Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erscheinen.
Laut Angaben der Bundesanwaltschaft stammen zwei der mutmaßlichen Rädelsführer aus Mecklenburg-Vorpommern. Ein in Rostock festgenommener Jugendlicher soll als „Erfinder“ der Gruppe gelten, die sich hauptsächlich über Chatgruppen im Internet vernetzt hat. Zusammen mit einem in Wismar festgenommenen jungen Mann und einem weiteren Angeklagten trat er als Administrator dieser digitalen Netzwerke auf. Insgesamt wurden bei den Razzien im Mai 13 Objekte durchsucht, wobei drei der nun Angeklagten bereits zu diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft saßen. Der älteste Beschuldigte war bei seiner Festnahme 21 Jahre alt.
Die Vorwürfe: Anschläge und Gewalttaten
Die Bundesanwaltschaft wirft der Gruppe vor, durch gezielte Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland herbeiführen zu wollen. Zu den konkreten Vorwürfen zählen Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime sowie linke Einrichtungen.
Der Gruppe werden drei Anschläge und weitere Anschlagspläne in Brandenburg und Thüringen zugerechnet. So sollen zwei Mitglieder im Oktober 2024 einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus im südbrandenburgischen Altdöbern verübt haben. Laut Bundesanwaltschaft wurden die dort lebenden Menschen nur durch glückliche Umstände nicht verletzt.
Im thüringischen Schmölln sollen zwei weitere Mitglieder im Januar des vergangenen Jahres das Fenster einer bewohnten Asylbewerberunterkunft eingeschlagen und versucht haben, das Gebäude mithilfe von Pyrotechnik in Brand zu setzen. Obwohl dieser Versuch misslang, hinterließen die Täter an der Unterkunft Hakenkreuze und Parolen wie „Ausländer raus“.
Darüber hinaus planten drei Mitglieder der Gruppe offenbar einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg. Dieser konnte jedoch aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von „stern“ und RTL verhindert werden. Zusätzlich sollen vier Beschuldigte Menschen angegriffen haben, die sie fälschlicherweise für pädophil hielten.
Die besondere Rolle des Alters der Angeklagten
Die Bundesanwaltschaft betont, dass auch die zum Tatzeitpunkt minderjährigen Angeklagten „als Jugendliche mit Verantwortungsreife“ gehandelt haben. Dies bedeutet, dass sie zur Tatzeit reif genug gewesen sein sollen, um das Unrecht ihrer Handlungen einzusehen – eine entscheidende Voraussetzung für ihre strafrechtliche Verantwortung. Der älteste Angeklagte, der bei seiner Festnahme 21 Jahre alt war, gilt strafrechtlich als Heranwachsender.
Nach dem Jugendgerichtsgesetz beträgt die höchste zu verhängende Jugendstrafe grundsätzlich fünf Jahre. Handelt es sich jedoch um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, kann das Höchstmaß auf zehn Jahre erhöht werden. Diese Regelung gilt auch für Heranwachsende. Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten könnte im Laufe des Verfahrens zudem die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Entwicklung rechter Gewalt und die Rolle junger Täter
Die Polizei hat im Jahr 2025 erneut einen Anstieg rechts motivierter Gewalttaten verzeichnet. Nach vorläufigen Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) wurden bundesweit 1.521 Fälle von politisch motivierter Gewalt aus dem rechten Spektrum aktenkundig. Im Jahr 2024 waren es 1.488 Fälle, während 2023 noch 1.270 Gewalttaten mit rechtem Hintergrund registriert wurden.
Bereits nach den Razzien im Mai vergangenen Jahres hatte das BKA mitgeteilt, dass seit Mitte 2024 in der rechten Szene neue Jugendgruppen in Erscheinung getreten seien, die sich zunächst im virtuellen Raum gegründet hätten. Diese Gruppen treten vermehrt durch Veranstaltungen, Straftaten und Störaktionen in Erscheinung.
Die Bundesregierung beobachtet diese Entwicklung intensiv und betont, dass junge, in ihren Wertevorstellungen oft noch nicht gefestigte Personen aufgrund ihrer leichteren Manipulierbarkeit und erhöhten Vulnerabilität anfälliger für extremistische Ideologien seien. Das Internet und soziale Medien bieten hier ein einfaches Mittel zur Kommunikation und Vernetzung, das auch für Minderjährige leicht zugänglich ist.



