Ein Mann aus Thüringen ist auf der Autobahn A9 bei Coswig unter dem Einfluss von Amphetaminen erwischt worden. Das Amtsgericht hat nun die Sperre seiner Fahrerlaubnis bestätigt. Der Fall sorgte für Aufsehen, da der Betroffene versuchte, sein Verhalten mit Termindruck zu rechtfertigen – eine Argumentation, die vor Gericht keinen Anklang fand.
Der Vorfall auf der A9
Der Mann, der aus dem kleinen Ort Deesbach im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt stammt, war auf der A9 in Richtung Norden unterwegs, als er von der Polizei kontrolliert wurde. Ein Drogenschnelltest schlug positiv auf Amphetamine an. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und ein Verfahren eingeleitet.
Termindruck als Rechtfertigung?
Vor Gericht gab der Mann an, dass er unter enormem Zeitdruck gestanden habe. Er habe einen wichtigen Termin einhalten müssen und daher zu den Drogen gegriffen, um wach und konzentriert zu bleiben. Das Gericht ließ diese Entschuldigung jedoch nicht gelten. Es betonte, dass die Einnahme von Betäubungsmitteln am Steuer grundsätzlich nicht zu rechtfertigen sei, unabhängig von äußeren Umständen.
Das Urteil des Amtsgerichts
Das Amtsgericht verhängte eine Sperrfrist für die Fahrerlaubnis von mehreren Monaten. Zudem wurde der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Verkehrssicherheit oberste Priorität habe. Wer sich unter Drogeneinfluss ans Steuer setze, gefährde nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Die steilste Straße Deutschlands in Thüringen
Deesbach, der Heimatort des Betroffenen, ist übrigens bekannt für die Oberweißbacher Straße – die steilste Straße Deutschlands. Sie hat eine Länge von 300 Metern und eine Steigung von 25,3 Prozent. Diese Besonderheit macht den Ort bei Touristen und Motorsportfans beliebt, doch für den verurteilten Fahrer dürfte die Erinnerung an die Heimat nun getrübt sein.
Die Polizei warnt eindringlich vor den Gefahren von Drogen im Straßenverkehr. Bereits geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen. Der Fall zeigt, dass auch vermeintlich nachvollziehbare Gründe wie Termindruck vor Gericht nicht als Entschuldigung akzeptiert werden.



