Urteil nach tödlichem Büroangriff: Angeklagter gesteht Hass auf Kollegin
Urteil nach tödlichem Büroangriff: Geständnis des Hasses

Urteil nach tödlichem Büroangriff: Angeklagter gesteht Hass auf Kollegin

Eine blutige Tat im Büro, verletzte Helfer und ein umfassendes Geständnis: Was trieb einen jungen Mann zu dieser extremen Eskalation am Arbeitsplatz? Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt spricht in dem Fall von klarer Mordlust. Nun steht das lang erwartete Urteil bevor, das über das Schicksal des Angeklagten entscheiden wird.

Prozessauftakt und Geständnis des Angeklagten

Im Prozess um den tödlichen Angriff auf eine Frau in einer Firma im unterfränkischen Mellrichstadt soll am Dienstag um 9.00 Uhr das Urteil verkündet werden. Angeklagt ist ein 22 Jahre alter Mann aus Thüringen, der die Tat vor dem Landgericht Schweinfurt in vollem Umfang eingeräumt hat. Nach seinen eigenen Angaben hasste er das Opfer zutiefst und handelte ausschließlich aus überwältigender Wut und blindem Zorn.

Die Staatsanwaltschaft hingegen ist nach der umfassenden Beweisaufnahme überzeugt, dass der Verdächtige mit seiner brutalen Tat sein tiefes Verlangen befriedigen wollte, einfach irgendjemanden zu töten. Einen ersichtlichen Grund oder ein konkretes Motiv für die sogenannte „Hinrichtung“ genau dieser Frau konnte Oberstaatsanwalt Markus Küstner nicht erkennen oder nachweisen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Forderungen der Anklage und besondere Schwere der Schuld

Küstner hatte am Vortag der Urteilsverkündung auf Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung plädiert. Er forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann aus dem thüringischen Meiningen sowie die ausdrückliche Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine Haftentlassung nach der regulären Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.

Dem strengen Antrag der Staatsanwaltschaft hatten sich die Vertreter der Nebenklage in allen wesentlichen Punkten angeschlossen. Interessanterweise hatte sogar die Verteidigung für ihren eigenen Mandanten ebenfalls eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, was auf die eindeutige Beweislage hinweist.

Tatablauf und psychiatrische Begutachtung

Bei der brutalen Attacke am 1. Juli des vergangenen Jahres beim Stromversorger Überlandwerk Rhön soll der angeklagte Deutsche nicht nur das 59-jährige Opfer getötet, sondern auch einen Vorgesetzten lebensgefährlich und einen weiteren Kollegen verletzt haben. Diese beiden Männer hatten versucht, der angegriffenen Frau in ihrer Not zu helfen und wurden dabei selbst zum Ziel der Gewalt.

Ein unabhängiger psychiatrischer Sachverständiger hatte den 22-Jährigen nach gründlicher Untersuchung für voll schuldfähig bei der Tat erklärt. Diese Einschätzung unterstreicht die Verantwortung des Angeklagten und entkräftet mögliche Entschuldigungsgründe.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration