Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Boris Palmer wegen abgelaufenem Pedelec-Kennzeichen ein
Für Boris Palmer, den ehemaligen Grünenpolitiker und amtierenden Oberbürgermeister von Tübingen, läuft es derzeit rund. Nach seiner tatkräftigen Unterstützung im Wahlkampf des baden-württembergischen Grünen-Spitzenkandidaten Cem Özdemir, die ihm womöglich Hoffnung auf einen Posten in der künftigen Landesregierung macht, hat Palmer nun auch einen kleinen juristischen Erfolg erzielt. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg wird kein Ermittlungsverfahren gegen den Politiker einleiten, weil er Anfang März mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen an seinem E-Bike zu einem Wahlkampftermin unterwegs war.
Polizei stoppt Palmer bei Wahlkampfveranstaltung
Am 1. März war Palmer mit seinem Elektrofahrrad, einem sogenannten S-Pedelec, zu einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen in Ostrach im Landkreis Sigmaringen gefahren. Da sein Gefährt besonders stark motorisiert ist, muss ein gültiges Versicherungskennzeichen montiert sein. Gäste der Veranstaltung hatten die Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass das Kennzeichen an Palmers Rad jedoch am Vortag seine Gültigkeit verloren hatte. Die Beamten untersagten Palmer daraufhin zunächst die Weiterfahrt.
Allerdings konnte der Tübinger Oberbürgermeister gegenüber den Beamten nachweisen, dass weiterhin ein gültiger Versicherungsschutz für das Rad bestand. Er hatte lediglich das neue Kennzeichen noch nicht angebracht. Daraufhin durfte er schließlich doch mit dem Rad weiterfahren. Das S-Pedelec dient Palmer als offizieller Dienstwagen in Tübingen.
Staatsanwaltschaft sieht keine Strafbarkeit
In einem Schreiben der Staatsanwaltschaft an Palmer, das dem SPIEGEL vorliegt, heißt es: Es hat sich herausgestellt, dass Sie unschuldig sind. Die Begründung der Staatsanwaltschaft lautet, dass mit dem durchweg bestehenden Versicherungsschutz eine Strafbarkeit ausscheide. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hatte demnach zu unterbleiben, so das Ergebnis des Vorermittlungsverfahrens.
Ganz ausgestanden ist der Fall für Palmer damit allerdings noch nicht. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ohne angebrachtes aktuelles Versicherungskennzeichen könne eine Ordnungswidrigkeit darstellen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Etwaige Ordnungswidrigkeiten werden von Amts wegen von der Verwaltungsbehörde verfolgt.
Kleines Bußgeld droht
Palmer muss nun vermutlich mit einem kleinen Bußgeld rechnen, wobei die genaue Höhe zunächst unklar war. Der Politiker zeigte sich einsichtig und erklärte dem SPIEGEL: Ich bin einsichtig und werde das Bußgeld privat zahlen. Außerdem bin ich erleichtert, dass es keine Straftat war. Er will den Fall schnellstmöglich abschließen.
Dieser Vorfall unterstreicht die Bedeutung korrekter Versicherungskennzeichen für motorisierte Fahrräder, insbesondere bei S-Pedelecs, die strengeren Regeln unterliegen. Für Palmer bleibt es eine kleine Unannehmlichkeit in einer ansonsten erfolgreichen Phase seiner politischen Karriere.



