Vielfach-Straftäter aus Neustrelitz erhält vierte Haftstrafe: Richterin spricht von ungebrochener krimineller Energie
Vielfach-Straftäter aus Neustrelitz erhält vierte Haftstrafe

Vierte Haftstrafe für notorischen Straftäter aus der Mecklenburgischen Seenplatte

Das Amtsgericht in Waren an der Müritz hat einen 31-jährigen Mann aus Neustrelitz zu seiner vierten Haftstrafe in Folge verurteilt. Der Angeklagte, der bereits drei vorherige Strafen verbüßt, erhielt nun ein Jahr und fünf Monate Haft ohne Bewährung. Richterin Alexandra Sprigode-Schwenke zeigte sich am Ende des Prozesses sichtlich enttäuscht vom Auftreten des Mannes und resümierte: „Sie haben bisher so gelebt, dass es für sie scheinbar keine Regeln gab.“ Die Liste der angeklagten Taten spreche von einer ungebrochenen kriminellen Energie.

Beeindruckende Vorstrafenliste und mangelnde Reue

Der Angeklagte ist der Polizei in und um Neustrelitz sowie im benachbarten Norden Brandenburgs bestens bekannt, denn er hat insgesamt 26 Vorstrafen angehäuft. Im aktuellen Verfahren standen vier weitere Anklagen im Raum. Der 31-Jährige, der ohne festen Wohnsitz lebte, schwieg auf Anraten seines Anwalts Sven Schneider zu den Vorwürfen. Doch etliche Zeugen erkannten ihn zweifelsfrei wieder. „Man weiß nicht mehr, was man dazu noch sagen soll“, erklärte die Richterin und betonte, dass bei dem Mann keinerlei Reue spürbar gewesen sei.

Raserei und Polizeiverfolgung im Juli 2024

Die Haupttat ereignete sich im Juli 2024. Der einschlägig bekannte Raser fuhr nachts ohne Führerschein und ohne Versicherung sowie mit fremden Autokennzeichen an einem Opel Corsa durch den Stadtteil Kiefernheide in Neustrelitz. Ein Polizist, der den Mann an einem Kontrollpunkt mit einer Taschenlampe erkannte, berichtete: „Nicht zum ersten Mal.“ Der 31-Jährige umkurvte die Beamten gegen Mitternacht und raste davon, fuhr mit etwa 150 bis 170 km/h auf der B 96 Richtung Berlin weiter, wo streckenweise nur 70 km/h erlaubt sind.

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Plötzlich bremste der Raser und bog auf einen Feld- und Wiesenweg ab, wobei ein entgegenkommender Autofahrer ausweichen musste, um eine Kollision zu verhindern. Dort gab der 31-Jährige so viel Gas, dass die Beamten mit dem schwereren Polizeitransporter nicht mehr hinterherkamen und sich die Ölwanne abriss. Der Opel Corsa wurde nicht mehr gefunden.

Diebstahl und Widerstand gegen Polizeibeamte

Um einer Haftstrafe aus einem älteren Verfahren zu entgehen, hatte der Angeklagte Berufung gegen ein Urteil am Amtsgericht Prenzlau eingelegt. Zur Berufungsverhandlung erschien er nicht und wurde per Haftbefehl gesucht. Im März 2025 klickten schließlich bei ihm die Handschellen in Neustrelitz, als er bei einem Diebstahl in einem Supermarkt erkannt wurde. Polizisten stellten ihn vor dem Markt, wobei er erheblichen Widerstand leistete. Ein junger Polizist wurde von ihm angespuckt und bedroht, was diesen noch lange Zeit beschäftigte. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden die Beamten nicht nur das Diebesgut, sondern auch eine ordentliche Menge Amphetamin.

Umfangreiche Anklage und Forderungen der Staatsanwaltschaft

Der 31-Jährige musste sich unter anderem wegen illegalen Kraftfahrzeug-Wettrennens, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, illegalen Betäubungsmittelbesitzes, Diebstahls sowie etlicher Bedrohungen, Beleidigungen und Attacken gegen Vollzugsbeamte verantworten. Staatsanwalt Klaus Oerters hatte keine Zweifel, dass der Mann der Täter war. „Zu Gunsten dieses Mannes spricht einfach nichts“, sagte er. Bei dieser beeindruckenden Zahl von Straftaten und der langen Vorstrafenliste müsse man den Angeklagten als notorischen Straftäter bezeichnen. Oerters forderte ein Jahr und fünf Monate Haft.

Richterin betont Schutz der Gesellschaft

Die Richterin folgte dieser Forderung. Sie hatte zu Beginn des Verfahrens deutlich gemacht, dass eine teilweise Einstellung der meisten Delikte – wie vom Verteidiger anfangs verlangt – rigoros abzulehnen sei. Bei solch einer hohen Rückfallgeschwindigkeit und dieser hohen Zahl an Vorstrafen gebe es keinen „Mengenrabatt“. Das verbiete sich auch wegen der Dreistigkeit des Angeklagten. Sollte die neue Haftstrafe rechtskräftig werden, müsste der Verurteilte voraussichtlich bis Mitte 2030 hinter Gittern bleiben. „Man müsse schlicht die Gesellschaft vor solchen Menschen schützen“, sagte Sprigode-Schwenke abschließend.

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