Am Düsseldorfer Flughafen hat der Zoll einen mutmaßlichen Fall illegaler Welpeneinfuhr aufgedeckt. Eine 22-jährige Reisende aus den Niederlanden war am 7. Mai aus dem türkischen Antalya nach Nordrhein-Westfalen eingereist. Neben ihrem Gepäck führte die Frau einen kleinen braunen Hund mit sich. Bei der Einreisekontrolle überprüften die Beamten zunächst das Gepäck und anschließend die Unterlagen für den Hund.
Strenge Vorschriften für die Einfuhr von Hunden
Für die Einfuhr von Hunden in die Europäische Union gelten strenge Vorschriften. Neben einem EU-Heimtierausweis müssen Tiere aus bestimmten Drittstaaten einen Tollwut-Titernachweis vorlegen. Dieser dokumentiert, dass das Tier wirksam gegen Tollwut geimpft wurde und ausreichend Antikörper gebildet hat. Die Regelungen dienen dem Schutz vor der Einschleppung gefährlicher Krankheiten.
Milchzähne verraten das wahre Alter
Den Beamten kamen bei der Kontrolle jedoch Zweifel an den Angaben in den Dokumenten. Laut den Papieren sollte der Hund bereits neun Monate alt sein. Das Tier wirkte allerdings ungewöhnlich klein. Bei einer genaueren Überprüfung stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Hund noch Milchzähne hatte – ein deutlicher Hinweis auf ein wesentlich geringeres Alter. Daraufhin wurde das zuständige Veterinäramt eingeschaltet.
Die Fachbehörde ordnete die sofortige Quarantäne des Hundes an. Das Tier wurde an ein Tierheim übergeben, wo Alter, Gesundheitszustand und die Echtheit der Dokumente überprüft wurden. Das Ergebnis bestätigte den Verdacht: Der Hund war höchstens zwei bis drei Monate alt. Damit war er zu jung, um die vorgeschriebenen Impfungen und Nachweise für eine legale Einreise zu erfüllen.
Verdacht auf gefälschte Papiere
Hinzu kam der Verdacht, dass die vorgelegten Unterlagen gefälscht sein könnten. Sollte sich dies bestätigen, drohen der Reisenden weitere rechtliche Konsequenzen. Für den Hund bedeutet der Fall einen längeren Aufenthalt in Quarantäne – mindestens drei Monate. In dieser Zeit sollen alle notwendigen Impfungen, Untersuchungen und tiermedizinischen Maßnahmen nachgeholt werden.
Erst danach wird entschieden, ob der Hund an die Halterin zurückgegeben oder anderweitig vermittelt wird. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens muss die 22-Jährige nach aktuellem Stand für sämtliche Kosten aufkommen. Dazu zählen Unterbringung, Versorgung sowie tierärztliche Untersuchungen und Impfungen.



