Müder Dieb schläft in Zahnarztpraxis ein
In München hat sich ein ungewöhnlicher Einbruch ereignet, der für den Täter ein überraschendes Ende nahm. Ein 42-jähriger Mann drang in der Nacht zum Freitag in eine Zahnarztpraxis nahe der Kapuzinerstraße ein und begann, wertvolle Geräte zu stehlen. Nach seiner Tat packte er die Beute in mehrere Taschen und lehnte sie an der Wand des Wartezimmers ab.
Überraschung am Morgen
Als der 57-jährige Zahnarzt am Freitagmorgen kurz nach 8 Uhr seine Praxis betrat, erwartete ihn eine ungewöhnliche Szene. Auf einem Stuhl im Wartezimmer schlief ein Mann friedlich vor sich hin. Neben ihm standen prall gefüllte Taschen, die offensichtlich mit Diebesgut aus der Praxis beladen waren. Der Zahnarzt reagierte sofort und alarmierte die Polizei über den Notruf 110.
Mehrere Beamte eilten zur Praxis und nahmen den schlafenden 42-Jährigen fest. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um einen polizeibekannten Einbrecher handelte. Die Taschen enthielten tatsächlich zahlreiche gestohlene Geräte aus der Zahnarztpraxis.
Juristische Besonderheit
Interessant ist der juristische Aspekt dieses Falls. Obwohl der Einbrecher die Praxis aufgebrochen und die Geräte bereits in Taschen verpackt hatte, konnte er wegen Diebstahls nicht angezeigt werden. Alles gestohlene Gut befand sich noch im Wartezimmer der Praxis und hatte das Gebäude nicht verlassen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zeigten die Beamten den 42-Jährigen daher lediglich wegen Einbruchs an und ließen ihn wieder laufen. Hätte er die Taschen mit der Beute aus der Praxis gebracht, wäre zusätzlich eine Anzeige wegen Diebstahls erfolgt.
Müdigkeit als Verhängnis
Die Polizei geht davon aus, dass den Einbrecher nach seiner anstrengenden Nachtarbeit die Müdigkeit übermannte. Was als kurzes Nickerchen geplant war, entwickelte sich zu einem ausgedehnten Erholungsschlaf im Wartezimmer. Dieser ungewollte Aufenthalt führte schließlich zu seiner Entdeckung durch den Praxisinhaber.
Der Fall zeigt, wie selbst erfahrene Einbrecher durch unvorhergesehene Umstände scheitern können. Für den Zahnarzt endete der Vorfall glimpflich, da kein Diebesgut tatsächlich entwendet wurde und der Täter schnell gefasst werden konnte.



