Das Landgericht Cottbus hat einen 27-jährigen Polen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte im Januar 2025 bei einer Verfolgungsjagd in Lauchhammer den Dresdner Polizisten Maximilian Stoppa erfasst und getötet. Die Gesamtstrafe setzt sich aus acht Jahren für die Tat in Lauchhammer und zweieinhalb Jahren aus früheren Verurteilungen wegen schweren Bandendiebstahls zusammen. Nach fünf Jahren soll der Mann zudem in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden.
Hintergrund der Tat
Der 32-jährige Polizist Maximilian Stoppa war am 10. Januar 2025 im Einsatz, als er gemeinsam mit einem Kollegen ein gestohlenes Auto verfolgte. In Lauchhammer stieg er aus dem Polizeifahrzeug aus, um eine Kontrolle durchzuführen. In diesem Moment wurde er von dem flüchtenden Angeklagten erfasst und 15 Meter durch die Luft geschleudert. Der Polizist starb noch am Unfallort. „Wir müssen raus. Wir müssen raus“ – das waren die letzten Worte des Getöteten, wie sein damaliger Beifahrer vor Gericht aussagte.
Verfolgungsjagd mit extrem hohem Tempo
Der Angeklagte war bei der Flucht mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. In Ortschaften erreichte er über 100 km/h, auf Landstraßen sogar fast 190 km/h. Er fuhr über Fußwege und entgegen der Fahrtrichtung in Kreisverkehre. Ein beteiligter Polizist beschrieb ihn als „Rallyefahrer“. Der Richter betonte, dass der Angeklagte rücksichtslos gehandelt und nicht gebremst habe – „Er fuhr einfach weiter“.
Urteil und Strafzumessung
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Mord vorgeworfen, da er mit der Tat eine Straftat verdecken wollte – er war Mitglied einer Autoschieberbande. Die Kammer sah jedoch kein Mordmerkmal, da der Angeklagte den Ablauf nicht vorhergesehen habe und keinen Tötungsvorsatz fassen konnte. Strafverschärfend wirkten sich die lange Fluchtdauer und die kriminelle Energie des Angeklagten aus. Auch nach dem Aufprall trat er weiter aufs Gaspedal. Der Richter verwies zudem auf die Drogensucht des Angeklagten, der unter anderem Kokain konsumierte. Eine Blutprobe nach der Tat ergab jedoch nur eine geringe Beeinträchtigung.
Reaktionen und Gedenken
Der Tod von Maximilian Stoppa hatte bundesweit große Bestürzung ausgelöst. Bei der Urteilsverkündung war der Gerichtssaal fast voll besetzt. Die Mutter und die Lebenspartnerin des Getöteten stellten ein schwarz-weißes Foto des Polizisten auf den Tisch, gegenüber dem Angeklagten. Bereits beim Trauerzug der Dresdner Polizei hatte sich die Familie bewusst für eine öffentliche Feier entschieden, um dem Vater und seinem Schicksal ein Gesicht zu geben. Ein Gedenkstein erinnert nun am Ort des Geschehens an den 32-Jährigen.
Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als acht Jahren und sechs Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.



