Am Düsseldorfer Flughafen hat der Zoll einen mutmaßlichen Fall illegaler Welpeneinfuhr aufgedeckt. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht eine 22-jährige Reisende aus den Niederlanden, die am 7. Mai aus dem türkischen Antalya nach Nordrhein-Westfalen eingereist war. Neben ihrem regulären Reisegepäck führte die Frau einen kleinen braunen Hund mit sich – ein Tier, das nach Einschätzung der Behörden deutlich jünger gewesen sein soll als in den vorgelegten Dokumenten angegeben.
Kontrolle am Flughafen
Bei der Einreisekontrolle überprüften die Einsatzkräfte zunächst das Gepäck der Reisenden und anschließend die Unterlagen für den Hund. Für die Einfuhr von Hunden in die Europäische Union gelten strenge Vorschriften. Neben einem EU-Heimtierausweis müssen Tiere aus bestimmten Drittstaaten unter anderem einen sogenannten Tollwut-Titernachweis vorlegen. Dieser dokumentiert, dass das Tier wirksam gegen Tollwut geimpft wurde und ausreichend Antikörper gebildet hat. Die Regelungen dienen dem Schutz vor der Einschleppung gefährlicher Krankheiten und sollen insbesondere verhindern, dass ungeimpfte Tiere nach Europa gelangen.
Milchzähne verraten das Alter
Wie der Zoll mitteilt, kamen den Beamten bei der Kontrolle jedoch Zweifel an den Angaben in den Dokumenten. Laut den Papieren sollte der Hund bereits neun Monate alt sein. Das Tier wirkte allerdings ungewöhnlich klein. Bei einer genaueren Überprüfung stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Hund noch Milchzähne hatte – ein deutlicher Hinweis darauf, dass er wesentlich jünger sein könnte als angegeben. Aufgrund dieser Auffälligkeiten wurde das zuständige Veterinäramt eingeschaltet.
Quarantäne angeordnet
Die Fachbehörde ordnete daraufhin die sofortige Quarantäne des Hundes an. Das Tier wurde an ein Tierheim übergeben, wo Alter, Gesundheitszustand und die Echtheit der Dokumente überprüft werden sollten. Das Ergebnis bestätigte schließlich den Verdacht der Behörden: Nach Einschätzung der Fachleute sei der Hund höchstens zwei bis drei Monate alt. Damit wäre das Tier noch zu jung gewesen, um sämtliche vorgeschriebenen Impfungen und Nachweise für eine legale Einreise in die Europäische Union zu erfüllen.
Rechtliche Konsequenzen
Hinzu kam der Verdacht, dass die vorgelegten Unterlagen gefälscht sein könnten. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, drohen der Reisenden weitere rechtliche Konsequenzen. Für den Hund bedeutet der Fall zunächst einen längeren Aufenthalt in Quarantäne. Nach Angaben der Behörden muss das Tier dort mindestens drei Monate bleiben. In dieser Zeit sollen alle notwendigen Impfungen, Untersuchungen und tiermedizinischen Maßnahmen nachgeholt werden.
Kosten für die Halterin
Erst danach wird entschieden, ob der Hund an die Halterin zurückgegeben oder anderweitig vermittelt wird. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens muss die 22-Jährige nach aktuellem Stand jedoch für sämtliche Kosten aufkommen. Dazu zählen die Unterbringung des Hundes, seine Versorgung sowie die tierärztlichen Untersuchungen und Impfungen.



