Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle bei Grenzkontrollen
Bei intensiven Kontrollen im deutsch-polnischen Grenzgebiet hat die Bundespolizei in dieser Woche zwei per Haftbefehl gesuchte Personen festgestellt. Die Einsätze fanden in Pomellen und nahe Bismark an der Bundesstraße 104 statt, wie Bundespolizeisprecher Lars Petersen am Donnerstag mitteilte. Die Vorfälle ereigneten sich am Dienstag und am Mittwoch und zeigen die konsequente Arbeit der Sicherheitsbehörden in der Grenzregion.
Festnahme eines 28-Jährigen in Pomellen
Am Dienstagnachmittag gegen 16:15 Uhr kontrollierten Unterstützungskräfte der Bundespolizeiabteilung Ratzeburg in Pomellen den Beifahrer eines polnischen Transporters. Bei dem 28-jährigen Polen handelte es sich um eine Person, die durch die Staatsanwaltschaft Essen zur Festnahme ausgeschrieben war – der Grund war ein Diebstahlsdelikt. Anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe von 47 Tagen hätten 1410 Euro Geldstrafe sowie 89,50 Euro Kosten gezahlt werden müssen.
Da der Mann den Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er umgehend in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz überführt. Während der Kontrolle entdeckten die Beamten in seiner Kleidung eine grüne Tüte, die mit einer weißlichen, kristallinen Substanz gefüllt war. Das mutmaßliche Betäubungsmittel wurde sofort sichergestellt, wie der Sprecher bestätigte. Gegen den Mann wird nun zusätzlich wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Kontrolle einer 70-jährigen Frau bei Bismark
Am Mittwochmorgen gegen 7:15 Uhr kontrollierten Kräfte der Bundeszollverwaltung Linken eine 70-jährige Polin, die zu Fuß nahe Bismark unterwegs war. Sie wurde anschließend der Bundespolizei übergeben, erklärte Petersen. Gegen die Frau bestand ein aktueller Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen Betrugs.
In diesem Fall konnte eine Bekannte der Frau vor Ort die geforderte Geldstrafe von 400 Euro sowie 243,55 Euro Kosten begleichen. Damit entfiel die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Zusätzlich waren 460 Euro als Wertersatzeinziehung zu zahlen; nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft kann dieser Betrag später überwiesen werden. Die Frau kam somit nicht in Haft, sondern wurde nach der Zahlung freigelassen.
Die beiden Fälle verdeutlichen die vielfältigen Herausforderungen, mit denen die Bundespolizei im Grenzraum täglich konfrontiert ist. Von Diebstahl über Betrug bis hin zu Betäubungsmitteldelikten reicht das Spektrum der Straftaten, die bei solchen Kontrollen aufgedeckt werden. Die enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie der Bundeszollverwaltung und den Staatsanwaltschaften ist dabei entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen.



