Zweiter Prozess um millionenschweren Umsatzsteuerbetrug mit Luxusautos und Masken
Zweiter Prozess um millionenschweren Umsatzsteuerbetrug

Zweiter Prozess um millionenschweren Umsatzsteuerbetrug mit Luxusautos und Masken

In einem zweiten großen Verfahren um ein europaweit organisiertes Umsatzsteuer-Betrugssystem müssen sich aktuell drei Männer und eine Frau vor dem Berliner Landgericht verantworten. Die Angeklagten sollen Teil einer kriminellen Gruppierung gewesen sein, die durch den Handel mit Luxusfahrzeugen und medizinischen Masken Umsatzsteuern in zweistelliger Millionenhöhe hinterzogen hat. Die mutmaßlichen Taten erstrecken sich über den Zeitraum von 2019 bis 2024.

Anklagepunkte und Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern im Alter von 58, 41 und 39 Jahren schwere Straftaten vor. Konkret geht es um Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu sowie um Urkundenfälschung. Die 40-jährige Frau ist mitangeklagt, da sie unter Verdacht steht, Geldwäsche betrieben zu haben. Laut der Anklage der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) verfügte die Bande über ein komplexes Netzwerk an Strohgesellschaften, das seinen Schwerpunkt in Deutschland und Polen hatte.

Durch den Aufbau von Scheinrechnungsketten beantragte die Gruppierung ungerechtfertigte Steuererstattungen in großem Umfang. Dieses hochkriminelle System führte zu einem enormen finanziellen Schaden für die öffentlichen Kassen.

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Erster Prozess und bereits verhängte Strafen

Bereits im Juni 2024 hatte das Landgericht Berlin in einem ersten Prozess mehrere Mitglieder derselben Bande verurteilt. Die Richter verhängten Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung und weiterer Delikte. Das Gericht stellte damals eindeutig fest, dass die Angeklagten ein hochkriminelles System gesteuert hatten. Der entstandene Steuerschaden wurde auf rund 50 Millionen Euro beziffert. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Internationale Ermittlungen und beschlagnahmte Vermögenswerte

Die Ermittlungen erstreckten sich über mehrere europäische Länder, darunter Kroatien, Tschechien, Frankreich, Deutschland und Polen. Im Zuge dieser Untersuchungen wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen:

  • Bankkonten der Verdächtigen wurden eingefroren.
  • Immobilien, Autos und Luxusartikel im geschätzten Wert von 5,2 Millionen Euro wurden beschlagnahmt.

Der Fall wurde bereits im Jahr 2021 der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgelegt. Diese Behörde ist speziell für die Ermittlung, Verfolgung und Anklage von Straftaten zuständig, die den finanziellen Interessen der Europäischen Union schaden.

Ablauf und Dauer des aktuellen Verfahrens

Für den laufenden zweiten Prozess sind insgesamt 38 Verhandlungstage bis Ende Oktober 2026 angesetzt. Die Angeklagten müssen sich in dieser Zeit den Vorwürfen stellen und sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wird die Beweise vorlegen und die mutmaßliche Beteiligung der vier Personen an dem Betrugssystem detailliert darlegen.

Dieses Verfahren unterstreicht die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schwerer Wirtschaftskriminalität. Die Europäische Staatsanwaltschaft spielt dabei eine zentrale Rolle, um grenzüberschreitende Betrugssysteme effektiv zu verfolgen und strafrechtlich zu ahnden.

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