Erotik-Star setzt sich durch: Gericht kippt Instagram-Totalverbot der Medienanstalt
Gericht kippt Instagram-Totalverbot gegen Erotik-Star

Erotikdarstellerin gewinnt vor Gericht gegen Instagram-Sperre

Eine Erotikdarstellerin mit mehr als 100.000 Followern auf Instagram hat einen bedeutenden juristischen Erfolg errungen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte ihr gesamtes Instagram-Angebot aus Jugendschutzgründen gesperrt, doch das Verwaltungsgericht Berlin entschied nun, dass dieses Totalverbot zu weit geht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und könnte noch angefochten werden.

Medienanstalt verhängte umfassende Sperre

Im November 2022 hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg das komplette Instagram-Profil der Frau untersagt. Die Behörde begründete diesen drastischen Schritt damit, dass sich die Darstellerin betont sexualisiert präsentiere und ein einseitiges Bild von Sexualität vermittele, das Minderjährige verstören könne. Diese pauschale Bewertung aller Inhalte wurde nun vom Gericht kritisch hinterfragt.

Richter sehen Differenzierungsbedarf

Die Richter des Verwaltungsgerichts Berlin anerkannten zwar, dass viele der gezeigten Inhalte für Jugendliche unter 16 Jahren problematisch sein können. Dennoch urteilten sie, dass ein komplettes Verbot des gesamten Instagram-Angebots unverhältnismäßig sei. Stattdessen müsse die Medienanstalt differenzierter vorgehen und nur jene Teile untersagen, die Minderjährige tatsächlich beeinträchtigen könnten.

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Klägerin setzt sich erfolgreich zur Wehr

Die betroffene Erotikdarstellerin hatte die Entscheidung der Medienanstalt nicht akzeptiert und rechtliche Schritte eingeleitet. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, war ihre Klage erfolgreich. Dieser Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit erotischen Inhalten in sozialen Medien und zum Verhältnis von Jugendschutz zu künstlerischer und persönlicher Ausdrucksfreiheit auf.

Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts markiert einen wichtigen Präzedenzfall für die Bewertung von Inhalten in sozialen Netzwerken. Sie unterstreicht, dass auch bei berechtigten Jugendschutzinteressen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg muss nun ihre Vorgehensweise überdenken und gegebenenfalls eine differenziertere Herangehensweise entwickeln.

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