US-Suchtprozess gegen Social Media: Erster Testfall für Hunderte Klagen
In einem historischen Gerichtsverfahren in Los Angeles müssen Geschworene entscheiden, ob führende Social-Media-Plattformen bewusst so gestaltet wurden, dass sie bei jungen Nutzern Suchtverhalten auslösen. Die 20-jährige Klägerin, die unter den Initialen KGM auftritt, wirft Instagram und YouTube vor, durch ihr Design ihre Kindheit ruiniert zu haben. Der Prozess gilt als erster Testballon für hunderte vergleichbare Klagen, die sich derzeit in der amerikanischen Justiz-Pipeline befinden.
Kindheit im Zeichen der Social-Media-Sucht
Bereits im Alter von sechs Jahren begann KGM mit der Nutzung von YouTube-Videos, gefolgt von einem Instagram-Account Jahre vor dem eigentlich erlaubten Mindestalter. Später kamen Snapchat und TikTok hinzu. In ihrer Klage beschreibt die junge Frau, wie die Plattformen durch Funktionen wie das endlose Scrollen und personalisierte Algorithmen eine regelrechte Abhängigkeit erzeugt hätten. Die Folgen seien schwere Depressionen, Angstzustände und eine tiefe Unzufriedenheit mit ihrem eigenen Körper gewesen, so die Vorwürfe vor Gericht.
Ihr Anwalt Joseph VanZandt betonte in einer Anhörung, dass die ausufernde Social-Media-Nutzung den gesamten Verlauf ihrer Kindheit verändert habe. KGM selbst verwies auf die schädlichen Auswirkungen von Instagram-Filtern, die das Aussehen verändern und zu Körperbildstörungen führten. Als einmal ein unbearbeitetes Bild von ihr gepostet wurde, reagierte sie mit Panik. Die Algorithmen der Plattformen hätten ihr zudem gefährliche Ratschläge wie nur eine Gurke pro Tag zum Abnehmen präsentiert.
Rechtliche Auseinandersetzung mit hohem Einsatz
Ursprünglich klagte KGM gegen Instagram, YouTube, Snapchat und TikTok. Wenige Wochen vor Prozessbeginn einigten sich jedoch Snapchat und TikTok außergerichtlich mit der Klägerin. Instagram und YouTube, letzteres gehört zum Google-Konzern, wollen die Vorwürfe dagegen vor Gericht ausfechten. Da Instagram Teil des Facebook-Konzerns Meta ist, soll auch Firmenchef Mark Zuckerberg als Zeuge aussagen.
Für die Tech-Riesen steht in diesem Verfahren enorm viel auf dem Spiel. Hunderte ähnliche Klagen warten in den USA auf ihre Verhandlung, und der Ausgang des Prozesses in Los Angeles könnte Präzedenzwirkung entfalten. In juristischen Kreisen werden bereits Vergleiche zu den historischen Prozessen gegen die Tabakindustrie gezogen, bei denen Unternehmen vorgeworfen wurde, die Suchtgefahr ihrer Produkte bewusst verschwiegen zu haben.
Section 230 als zentraler Streitpunkt
Social-Media-Plattformen genießen in den USA durch die sogenannte Section 230 weitgehenden Schutz vor Klagen. Diese Regelung besagt, dass Plattformen nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte haftbar gemacht werden können. Die Unternehmen versuchten zunächst, mit Verweis auf diese Haftungsbefreiung eine Abweisung der Klage zu erreichen.
Richterin Carolyn Kuhl wies dieses Argument jedoch zurück. Sie betonte, dass Section 230 nicht bedeute, dass es keine Haftung für den Schaden geben kann, der auf das Design der Funktion zurückgeht. Im konkreten Fall gebe es Hinweise darauf, dass Instagram-Funktionen KGM zu einem zwanghaften Videokonsum verleitet hätten.
Hohe Beweishürden für die Klägerin
Gleichzeitig steht KGM vor erheblichen rechtlichen Herausforderungen. Sie und ihre Anwälte müssen die Geschworenen davon überzeugen, dass die Funktionen von Instagram und YouTube ein wesentlicher Faktor für ihre psychischen Probleme waren. Meta kontert mit dem Argument, dass die Klägerin bereits lange vor ihrer Social-Media-Nutzung mit erheblichen familiären Problemen und Misshandlungen konfrontiert gewesen sei. Zudem sei bei ihr nie eine klinische Social-Media-Sucht diagnostiziert worden.
Instagram-Chef Adam Mosseri, der bereits vor Gericht aussagte, bestritt, dass Social-Media-Plattformen klinisch süchtig machten. Nutzer könnten zwar eine gewisse Abhängigkeit wie bei einer Fernsehserie entwickeln, dies entspreche aber nicht den medizinischen Kriterien einer Suchterkrankung. Meta verwies zudem auf eingeführte Schutzmaßnahmen für junge Nutzer wie spezielle Teenager-Accounts und Elternaufsichtsfunktionen.
Internationale Dimension des Themas
Während in den USA der Prozess läuft, steht in Europa insbesondere TikTok im Fokus. Nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung verstößt die Video-App gegen europäisches Recht durch suchtfördernde Mechanismen. Die EU-Kommission kritisiert stark personalisierte Empfehlungen und das automatische Abspielen von Videos, die Nutzer in einen Scroll-Zwang versetzen würden.
In Australien gilt seit Mitte Dezember ein striktes Social-Media-Verbot für alle unter 16 Jahren, das die wachsende Besorgnis über die Auswirkungen auf junge Nutzer unterstreicht. Der Prozess in Los Angeles könnte somit nicht nur für die USA, sondern weltweit richtungsweisend für die Regulierung von Social-Media-Plattformen werden.



