Bremen: Domgemeinde entlässt Chorleiter nach Vorwürfen verbaler Grenzüberschreitungen
Die St. Petri Domgemeinde in Bremen hat sich mit sofortiger Wirkung von ihrem langjährigen Leiter der Mädchenchöre getrennt. Dieser hatte die Mädchenkantorei am St. Petri Dom im Jahr 2012 aufgebaut und betreute selbst zwei Gruppen. Die Entscheidung folgte auf mehrere Hinweise, die auf potenzielle verbale sexualisierte Grenzüberschreitungen hindeuteten.
Gemeinde übernimmt Verantwortung und zeigt klare Haltung
In einer offiziellen Mitteilung erklärte die Gemeinde, dass nach einer Prüfung der Vorwürfe das Arbeitsverhältnis beendet wurde, um eine klare Haltung einzunehmen. „Wir bedauern diese möglichen Vorfälle zutiefst“, heißt es in der Stellungnahme. „Als Gemeinde tragen wir eine hohe Verantwortung für die Menschen, die uns anvertraut sind – insbesondere für Kinder und Jugendliche. Dieser Verantwortung möchten wir jederzeit gerecht werden.“ Die Mädchenkantorei umfasst heute sechs Chöre für Kinder ab vier Jahren mit insgesamt rund 250 Sängerinnen. Die ältesten Mädchen, von der fünften bis zur dreizehnten Klasse, wurden direkt vom entlassenen Chorleiter unterrichtet.
Kirche reagiert nach Prüfung, Details bleiben unklar
Weitere Einzelheiten zur Anzahl und Schwere der möglichen Vorfälle wurden nicht bekannt gegeben. Frank Lenk, externer Sprecher der Bremischen Evangelischen Kirche, betonte jedoch, dass die hausinterne Aufklärung noch läuft. „Es gab aber klar diese Vorwürfe. Denen sind wir nachgegangen und haben dann reagiert. Das wurde weder leichtfertig noch willkürlich getan“, so Lenk. Eine Anzeige wurde seitens der Kirche bisher nicht erstattet. Betroffene können sich unter anderem in der Beratungsstelle der Bremischen Evangelischen Kirche melden.
Rechtliche Einschätzung: Abhängig vom Einzelfall
Vyacheslav Varavin, Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover, schätzte den Fall ein: „Unangemessene anzügliche Bemerkungen sind nicht automatisch strafbar, das ist sehr vom Einzelfall abhängig.“ Laut Mitteilung kam es offenbar nicht zu körperlichen Übergriffen. „Sexuelle Belästigung käme laut Strafgesetzbuch in Betracht, wenn es auch zu körperlicher Berührung gegen den Willen kommt.“ Anders könne es jedoch sein, wenn das Opfer minderjährig und eine Schutzbefohlene ist, wie in diesem Fall. „Dann könnten unter Umständen sexuell anzügliche Kommentare als Belästigung gewertet werden.“
Die Gemeinde hat damit eine schnelle und entschlossene Reaktion auf die Vorwürfe gezeigt, während die genauen Umstände weiterhin geprüft werden. Die Sicherheit und das Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen stehen dabei im Mittelpunkt der Maßnahmen.



