Landesbischof Bilz drängt auf Reformen in sächsischer Landeskirche
Der sächsische Landesbischof Tobias Bilz hat bei der letzten Tagung der Landessynode in Dresden eindringlich für den seit zweieinhalb Jahren laufenden Reformprozess in der evangelischen Landeskirche geworben. „Wenn es nicht durch die sinkende Mitgliederzahl und ein neues Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben Druck gäbe, etwas zu tun, hätten wir diesen Prozess nicht gestartet“, erklärte Bilz am Rande der Sondertagung. Er betonte, dass Anpassungen in der Landeskirche unumgänglich seien, um ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern.
Synode berät über Reformprozess „Kirche im Wandel“
Die Beratungen, die bis Samstag in der Dreikönigskirche stattfinden, konzentrieren sich auf den Anpassungsprozess unter dem Slogan „Kirche im Wandel“. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Kirche angesichts abnehmender Mitgliederzahlen und begrenzter Ressourcen lebendig und handlungsfähig bleiben kann. Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz, Vorsitzender einer eingesetzten Arbeitsgruppe, unterstrich: „Dass der Wandel geschieht, ist offenkundig. Das aktuelle Tempo und die Tiefe sind in der jüngeren Kirchengeschichte ohne Vergleich.“ Er warnte davor, dass Untätigkeit zu einer Ohnmacht führen könnte, die nicht der Kirche entspreche.
Ausgangspunkt der Diskussionen ist ein Bericht der Arbeitsgruppe, der Anfang Februar veröffentlicht wurde und drei zentrale Themenblöcke umfasst:
- Stärkung des kirchlichen Lebens vor Ort
- Vereinfachung der Strukturen
- Einheit innerhalb der Landeskirche
Zu den konkreten Vorschlägen gehört die Reduzierung der Kirchenbezirke von aktuell 16 auf künftig fünf bis sieben, um Effizienz und Zusammenarbeit zu verbessern.
Beschluss zu Richtlinien über Anerkennung sexualisierter Gewalt
Ein weiterer Schwerpunkt der Sondertagung ist die Umsetzung der Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Anerkennung sexualisierter Gewalt. Die Synode entscheidet über einen einheitlichen Rahmen für Anerkennungszahlungen, die Betroffenen zustehen. Pauschal sind 15.000 Euro bei einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorgesehen, was Transparenz und Gerechtigkeit in solchen Fällen fördern soll.
Diese Sondertagung markiert die letzte vor der Neuwahl der Landessynode, die die Kirchengemeinden in der Landeskirche vertritt. Zu ihren Kernaufgaben zählen:
- Die landeskirchliche Gesetzgebung
- Die Bewilligung des Haushaltes
- Die Wahl des Landesbischofs
Die Beratungen in Dresden verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf, um die evangelische Landeskirche in Sachsen für die Herausforderungen der Zukunft zu wappnen und gleichzeitig Verantwortung für vergangenes Unrecht zu übernehmen.



