Sächsische Landeskirche beschließt einheitliche Richtlinie zu sexualisierter Gewalt
Die sächsische Landeskirche hat bei einer Sondertagung in Dresden die Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Anerkennung sexualisierter Gewalt übernommen. Damit gilt nun auch in Sachsen eine einheitliche Grundlage für die Anerkennung des erlittenen Leides von Betroffenen.
Einheitliche Rahmenbedingungen für Anerkennungszahlungen
Die Richtlinie, die bereits im März 2025 von der EKD vorgelegt wurde, setzt einen verbindlichen Rahmen für Anerkennungszahlungen. Konkret sieht sie eine Pauschalzahlung von 15.000 Euro bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vor – und dies auch dann, wenn der Strafbestand bereits verjährt ist. Zusätzlich können individuelle Anerkennungsleistungen je nach Schwere der Tat und den Traumaspätfolgen gewährt werden.
Die Landessynode beschloss die Richtlinie mit großer Mehrheit und ohne Änderungen, wodurch sie unmittelbar als geltendes Recht in Kraft tritt. Landesbischof Tobias Bilz betonte, dass diese Richtlinie nicht einer rein juristischen Logik folge. „Wenn jemand sein erlittenes Leid vor der Anerkennungskommission plausibel machen kann, übernimmt die Kirche dafür Verantwortung“, erklärte Bilz. Der Rechtsweg bleibe für Betroffene davon unbenommen und weiterhin offen.
Verzögerungen bei ostdeutschen Landeskirchen
Die Umsetzung der Richtlinie war in den ostdeutschen Landeskirchen verzögert, was zu Kritik führte. Während die westdeutschen Verbünde die Richtlinie bereits wie geplant zum Januar 2026 umsetzten, stehen in den ostdeutschen Kirchen noch Entscheidungen aus. Neben Sachsen müssen noch die Landeskirchen Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz sowie Anhalt/Mitteldeutschland entsprechende Beschlüsse fassen.
Landesbischof Bilz übte in diesem Zusammenhang Selbstkritik. Der Beratungsbedarf in der sächsischen Landeskirche sei besonders hoch gewesen, und man habe abgewartet, wie sich andere Kirchen zu dem Thema verhalten. „Diese Phase des Beratens und Schauens war, würde ich rückblickend sagen, zu lang“, räumte Bilz ein.
Aktuelle Zahlen zu Fällen sexualisierter Gewalt
Die Kirchenleitung hatte im November aktuelle Zahlen zu bekannt gewordenen Fällen sexualisierter Gewalt in der sächsischen Landeskirche vorgelegt. Seit Beginn der Aufarbeitung im Jahr 1946 sind 141 Betroffene und 84 Beschuldigte bekannt. Seit 2020 widmet sich eine unabhängige Anerkennungskommission der Landeskirche diesem Thema. Bislang wurden an 58 Betroffene Anerkennungsleistungen in Höhe von insgesamt 698.000 Euro ausgezahlt.
Die Betroffenen hatten großen Wert auf die Umsetzung der Richtlinie gelegt, betonte Bilz. Mit der nun beschlossenen einheitlichen Regelung soll die Aufarbeitung und Anerkennung des erlittenen Unrechts weiter vorangetrieben werden.



