Landkreis-Chef fordert Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger
Im anhaltenden Streit um eine mögliche Arbeitspflicht für Empfänger von Bürgergeld positioniert sich nun der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT) deutlich. Dr. Achim Brötel, der als Landrat im Neckar-Odenwald-Kreis amtiert, unterstützt öffentlich die Forderung nach verpflichtenden gemeinnützigen Tätigkeiten für Leistungsbezieher. Diese Intervention erfolgt zeitgleich mit der ablehnenden Haltung des Bundesarbeitsministeriums, das eine solche Arbeitspflicht als zu kostspielig und bürokratisch aufwendig bewertet hat.
Etabliertes Instrument mit positiven Effekten
Dr. Achim Brötel betont im Gespräch mit Medienvertretern, dass gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten bereits seit Jahren ein bewährtes Instrument darstellen. „Die Landkreise und Städte können sie für Asylbewerber bereits heute nutzen“, erklärt der 62-jährige CDU-Politiker. Besonders in Thüringen würden solche Beschäftigungsformen in vielen Landkreisen erfolgreich angewendet und nähmen kontinuierlich zu.
Der Landkreistagspräsident führt mehrere positive Aspekte an: Diese Tätigkeiten würden die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer stabilisieren, ihnen eine klare Struktur im Alltag bieten und könnten den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt erleichtern. „Das ist sinnvoll und notwendig“, so Brötels klare Einschätzung. Er fordert generell mehr Möglichkeiten, Beschäftigung nicht nur zu fördern, sondern auch aktiv einzufordern.
Unterstützung für Ministerpräsident Schulze
Mit seiner Position unterstützt Brötel ausdrücklich den sachsen-anhaltischen Ministerpräsidenten Sven Schulze, der zuvor bereits eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger gefordert hatte. Schulzes Argumentation basiert auf dem Prinzip der Gegenleistung: Wer voll erwerbsfähig sei und staatliche Unterstützung beziehe, sollte durch kommunale Tätigkeiten wie Grünpflege oder Winterdienst einen Beitrag leisten.
Brötel konkretisiert diese Forderung und verweist auf praktische Umsetzungsmöglichkeiten, die bereits in anderen Bereichen erfolgreich angewendet werden.
Kritik an bürokratischen Hürden
Gleichzeitig übt der Landkreistagspräsident scharfe Kritik an den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bürgergeld-System. Die Voraussetzungen für gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten seien „seit Langem unnötig schwerfällig“, da sie an enge gesetzliche Vorgaben geknüpft seien.
Konkret bemängelt Brötel das Erfordernis der sogenannten Zusätzlichkeit. Diese Regelung besagt, dass die Tätigkeiten reguläre Arbeitsplätze nicht ersetzen dürfen, sondern zusätzlich anfallen müssen. Der Landkreistag hält diese und andere Hürden für übermäßig bürokratisch und praxisfern.
Als positives Beispiel verweist Brötel auf das Asylbewerberleistungsgesetz, wo die Zusätzlichkeitsklausel gestrichen wurde. „Seitdem lässt sich das Instrument in der Praxis deutlich einfacher anwenden“, erklärt er. Genau diesen Schritt fordert er nun auch für das Bürgergeld – eine Forderung, die im aktuellen Gesetzentwurf bislang nicht berücksichtigt wurde.
Wissenschaftliche Perspektiven
Die Debatte um eine Arbeitspflicht wird in der Wissenschaft differenziert betrachtet. Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen gemischte Ergebnisse: Während solche Maßnahmen kurzfristig die Jobaufnahme beschleunigen können, besteht langfristig die Gefahr, dass Teilnehmer nicht in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden.
Ifo-Ökonom Joachim Ragnitz warnt vor Parallelen zu den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der 1990er Jahre in Ostdeutschland. Damals hätten sich die Arbeitsmarktchancen vieler Betroffener tendenziell verschlechtert – bedingt durch Stigmatisierung, mangelnde Qualifizierung und die Verdrängung regulärer Beschäftigung.
Die Diskussion um die Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger entwickelt sich somit zu einem komplexen Spannungsfeld zwischen politischen Forderungen, praktischen Umsetzungsmöglichkeiten und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Während die Kommunen durch den Landkreistagspräsidenten klare Position beziehen, bleibt die Bundesebene vorerst skeptisch gegenüber den vorgeschlagenen Veränderungen.



