Café-Besuch mit Assistenzhund endet mit Notarzt: Trotz Plakette und Ausweis bleibt Tür zu
Assistenzhund im Café abgewiesen: Besuch endet mit Notarzt

Café-Besuch mit Assistenzhund eskaliert: Notarzt muss gerufen werden

Petra Bär aus Ulm macht Urlaub in der Region und plant einen entspannten Café-Besuch mit ihrer Assistenzhündin Ella. Doch was als normaler Ausflug beginnen sollte, endet in der Neustrelitzer Orangerie mit einer dramatischen Zuspitzung. Trotz eindeutiger Kennzeichnung und offizieller Dokumente wird der Zutritt verweigert – mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für die Hundebesitzerin.

Rechtliche Grundlagen werden ignoriert

Die viereinhalbjährige Labradormix-Hündin Ella trägt deutlich sichtbar die Plakette „Assistenzhund im Sinne des Paragrafen 120, Absatz 3, BGG“ an ihrem rotgelben Geschirr. Petra Bär führt stets den entsprechenden Ausweis mit sich und sogar ein Merkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses Dokument stellt unmissverständlich klar, dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen nicht wegen ihrer Assistenzhunde verweigert werden darf. Restaurants werden dabei ausdrücklich genannt.

„Mein Hund ist wie ein Rollstuhl. Dass das nicht auf den ersten Blick offensichtlich ist, kann ich nachvollziehen. Aber auf den zweiten sollte es klar sein“, erklärt Petra Bär ihre Situation. Doch das Personal in der Orangerie bleibt hart: Hunde seien generell nicht erlaubt, verweist auf die Hausordnung und befürchtet Präzedenzfälle.

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Gesundheitliche Konsequenzen durch die Ablehnung

Die Diskussion mit dem Café-Personal nimmt eine gefährliche Wendung. Petra Bär, die aufgrund früherer Überlastung in der Pflege psychische Beeinträchtigungen hat, beginnt so stark zu zittern, dass sie sich auf den Boden legen muss. Ein Notarzt wird alarmiert und muss die Situation unter Kontrolle bringen. Die Assistenzhündin Ella, die normalerweise durch engen Körperkontakt Sicherheit gibt und körperliche Symptome abwendet, kann in dieser konfrontativen Atmosphäre ihre schützende Funktion nicht voll entfalten.

Am nächsten Tag kontaktiert Petra Bär die Lokalredaktion des Nordkurier, um auf ihren Fall aufmerksam zu machen. „Ich erlebe immer wieder, dass die Leute die Zutrittsregelungen für Assistenzhunde nicht kennen und, wenn man sie darauf aufmerksam macht, sie nicht akzeptieren“, schildert sie ihre frustrierenden Erfahrungen.

Nachforschungen und erneute Konfrontation

Auf Nachfrage des Nordkurier erklärt die Orangerie-Leitung zunächst, man habe sich „schlau gemacht“. Doch bei einem weiteren Besuch – diesmal in Begleitung eines Journalisten – kommt es erneut zu Diskussionen statt zu einer Entschuldigung. Das Personal verweist auf den Mietvertrag mit den Staatlichen Schlössern und Gärten Mecklenburg-Vorpommern, in dem Hunde „wegen des kostbaren Parketts“ explizit verboten seien.

Dabei weist der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) auf seiner Internetseite ausdrücklich darauf hin, dass Assistenzhunde in Restaurants und Hotels mitgenommen werden dürfen, „selbst wenn Hunde eigentlich nicht zugelassen sind“. Diese Information scheint in Neustrelitz noch nicht angekommen zu sein, während Petra Bär in Fürstenberg keinerlei Probleme hatte.

Die Ulmerin wünscht sich mehr Aufklärung von staatlichen Institutionen wie dem Vermieter der Orangerie: „Damit wir nicht ständig in Erklärungszwang sind“. Ihr Fall zeigt, dass trotz gesetzlicher Regelungen die praktische Umsetzung der Barrierefreiheit in der Gastronomie weiterhin Herausforderungen birgt, die zu ernsthaften Konsequenzen führen können.

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