Ombudsstelle der Kinder- und Jugendhilfe verzeichnet deutlichen Anstieg der Beratungsfälle
Die Ombudsstelle der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt hat im vergangenen Jahr einen bemerkenswerten Zuwachs an Beratungsanfragen verzeichnet. Nach Angaben des Sozialministeriums wurden insgesamt rund 270 Beratungen durchgeführt, was einen deutlichen Anstieg gegenüber den Vorjahren darstellt.
Steigende Nachfrage seit Einführung im Jahr 2020
Seit der Einrichtung der unabhängigen Beratungsstelle im Jahr 2020 ist die Zahl der Beratungen kontinuierlich gestiegen. Waren es zu Beginn lediglich 35 Fälle, so hat sich die Nachfrage mittlerweile auf etwa 270 Beratungen im Jahr 2025 erhöht. Dieser Anstieg verdeutlicht den wachsenden Bedarf an Unterstützung für junge Menschen und ihre Familien in Konfliktsituationen mit der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Ombudsstelle wird vom Verein KinderStärken getragen und bietet Betroffenen in ganz Sachsen-Anhalt Hilfe an. Die Beratungen variieren im Umfang je nach individuellem Fall und reichen von telefonischen Gesprächen über digitale Kontakte bis hin zu persönlichen Treffen an den Standorten in Magdeburg und Stendal.
Hintergründe der Beratungsanfragen
Martin Blasche, der fachliche Leiter der Ombudsstelle, erläutert die häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme des Angebots: „Kommunikationsprobleme, eine unzureichende Beteiligung und teilweise unvollständig eingelöste Rechtsansprüche bilden den Hintergrund der meisten ombudschaftlichen Anfragen.“ Diese Herausforderungen zeigen, dass viele Familien und junge Menschen mit den komplexen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe überfordert sind.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) betont die Bedeutung der Ombudsstelle: „Die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe können für Betroffene undurchsichtig sein, die Entscheidungen sind aber oft weichenstellend für den künftigen Lebensweg.“ Die Ministerin hebt hervor, dass die Ombudsstelle vertrauliche und kompetente Unterstützung leistet und junge Menschen sowie Familien darin stärkt, ihre Interessen aktiv zu vertreten.
Finanzielle Förderung und geplante Erweiterung
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Ombudsstelle im Jahr 2026 mit einer Förderung in Höhe von rund 387.000 Euro. Diese finanzielle Basis ermöglicht es, das bestehende Angebot aufrechtzuerhalten und perspektivisch sogar auszubauen. Neben den aktuellen Standorten in Stendal und Magdeburg ist die Einrichtung eines weiteren Standorts in Halle geplant.
Die Beratungen erfolgen überwiegend telefonisch oder digital, können aber auch an den vorhandenen Standorten oder an anderen geeigneten Orten stattfinden. Dieser flexible Ansatz gewährleistet, dass Betroffene aus allen Teilen Sachsen-Anhalts Zugang zu der wichtigen Unterstützung erhalten.
Die steigende Inanspruchnahme der Ombudsstelle unterstreicht die Notwendigkeit solcher unabhängigen Beratungsangebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Sie bietet jungen Menschen und ihren Familien eine wichtige Anlaufstelle, um Konflikte zu lösen und ihre Rechte durchzusetzen.



