Kindergeld ohne Antrag: Automatische Auszahlung ab 2027 geplant
Nach der Geburt eines Kindes stehen junge Eltern vor vielen Herausforderungen – Schlafmangel und eine Flut von Papierkram gehören oft dazu. Bisher musste das Kindergeld aktiv beantragt werden, doch das soll sich bald ändern. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine automatische Auszahlung des Kindergelds vorsieht. „Eltern können sich dann voll auf ihr Baby konzentrieren, statt sich mit unnötiger Bürokratie herumzuschlagen“, erklärt der SPD-Chef. Das neue System soll im nächsten Jahr in zwei Stufen eingeführt werden und viele Familien entlasten.
Wie funktioniert das antragslose Kindergeld?
Bisher lief der Prozess so ab: Nach der Geburt melden Eltern ihr Kind beim Standesamt an, oft übernehmen das auch Krankenhäuser. Das Kind erhält eine Steuer-ID, die für den Kindergeldantrag bei der Familienkasse benötigt wird. Dieser Antrag kann schriftlich oder elektronisch über das Elster-Portal gestellt werden. Kritiker bemängeln, dass dies für viele Familien zu aufwendig ist, besonders in der stressigen Zeit nach der Geburt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission empfiehlt daher, das Kindergeld künftig ohne vorherige Antragstellung auszuzahlen. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) betont, dass die Regierung damit jungen Familien „das Leben ein Stück einfacher“ machen will.
Künftig soll das Standesamt nach der Anmeldung eines Neugeborenen automatisch das Bundeszentralamt für Steuern informieren, das dann die Familienkasse einschaltet. Voraussetzung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Liegen beide Kontonummern vor, zahlt die Familienkasse zunächst an die Mutter – Familien können dies aber ändern lassen. Die Kontoverbindung kann bereits jetzt über das Steuerportal Elster gemeldet werden.
Wer profitiert von der neuen Regelung?
Rund 55 Milliarden Euro Kindergeld wurden im vergangenen Jahr für 17,57 Millionen Kinder ausgezahlt. Anspruch haben grundsätzlich alle Eltern, die in Deutschland steuerpflichtig sind und ein Kind unter 18 Jahren haben, das hier oder in einem anderen EU-Land lebt. Das Kindergeld beträgt aktuell 259 Euro pro Monat und Kind, unabhängig vom Einkommen, und wird an die Person überwiesen, die das Kind regelmäßig versorgt – in drei von vier Fällen ist das die Mutter.
Das neue Verfahren soll ab 2027 in zwei Schritten starten:
- Im März 2027 erhalten zunächst Eltern automatisch Kindergeld, die bereits ein älteres Kind haben. Die Auszahlung erfolgt dann an dieselbe Person wie zuvor.
- Ab November 2027 können auch Eltern mit erstem Kind auf den Antrag verzichten, sofern mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und arbeitet.
Für Standard-Fälle, wie Eltern mit bereits vorhandenen Kindern oder einfachen Konstellationen, entfällt damit der Papierkram. Übernimmt das Krankenhaus die Anmeldung beim Standesamt, läuft alles automatisch ab.
Ausnahmen und weiterer Handlungsbedarf
Nicht alle Familien werden von der Automatisierung profitieren. In komplizierteren Fällen bleibt der Antrag weiterhin erforderlich. Dazu gehören:
- Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld beziehen.
- Eltern mit erstem Kind, die im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.
- Familien, die Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium benötigen – hier sind weiterhin Nachweise vorzulegen.
Für diese Gruppen sendet die Familienkasse weiterhin ein Begrüßungsschreiben mit einem vorausgefüllten Antrag per QR-Code, der ergänzt und abgeschickt werden muss.
Risiken und Kontrollmechanismen
Das Finanzministerium sieht kein erhöhtes Missbrauchsrisiko durch das neue System. Alle Fälle werden wie bisher von den Familienkassen geprüft, sodass unkontrollierte Auszahlungen ausgeschlossen sind. Die Automatisierung soll vor allem Verwaltungsaufwand reduzieren und Familien in einer besonderen Lebensphase unterstützen.
Noch ist der Gesetzentwurf nicht beschlossen – zunächst können sich andere Ministerien, Länder und Verbände äußern, bevor der Bundestag entscheidet. Schwangere müssen daher vorerst weiter den Antrag stellen. Mit der geplanten Reform will die Bundesregierung einen wichtigen Schritt in Richtung digitalen Sozialstaat gehen und die Bürokratie für Familien spürbar verringern.



