Berliner Rentnerin nach Krebs-Operation obdachlos: Gerichtsvollzieher wirft 73-Jährige aus Wohnung
Ihr Namensschild klebt noch am Klingelknopf, doch Annette S. (73) darf nicht mehr in ihre Wohnung zurückkehren. Die Berliner Rentnerin wurde vor wenigen Tagen obdachlos – nur drei Tage, nachdem sie aus dem Krankenhaus entlassen worden war, wo sie sich einer Krebs-Operation unterziehen musste. Vier Jahrzehnte lebte sie in dem Charlottenburger Altbau, bevor das Schicksal eine dramatische Wende nahm.
„Ziehen Sie sich Strümpfe und Schuhe an und verlassen Sie die Wohnung“
„Ziehen Sie sich Ihre Strümpfe und Schuhe an und verlassen Sie diese Wohnung“, sagte die Gerichtsvollzieherin zu der geschwächten Seniorin. Annette S. packte hastig einige Kleidungsstücke, Medikamente und ihren Schmuck zusammen. „Ich kann es immer noch nicht glauben. Ich denke, ich stecke in einem schlechten Traum fest“, erzählt die 73-Jährige, die früher als Krankenschwester gearbeitet hat. Bis zum letzten Moment hatte sie auf ein Wunder gehofft.
Fatale Verkettung unglücklicher Umstände
Das Schicksal meinte es nicht gut mit Annette S. Nach einer Sanierung des Altbaus in der Friedbergstraße 15 im Jahr 2015 zog sie in den zweiten Stock um. Zwei Zimmer, 60 Quadratmeter, 403 Euro warm – doch 2019 wurde die Wohnung an eine österreichische Eigentümerin verkauft. Es folgten zwei Kontowechsel und eine Mieterhöhung. Hier machte die Rentnerin einen folgenschweren Fehler: Sie überwies die Miete auf das falsche Konto und vergaß, die Mieterhöhung von 140,08 Euro aufzuschlagen.
2020 kündigte die Eigentümerin – unter anderem auch wegen der Nutzung eines falschen Kellerraums. Ein Rechtsstreit endete mit einem Vergleich: Annette S. durfte bleiben, musste aber bis zum 31. Dezember 2025 ausziehen. Ihre Depressionen, die nach einem Herzinfarkt 2016 begonnen hatten, verschlimmerten sich. „Ich habe keine bezahlbare Wohnung gefunden“, sagt sie.
Diagnose Krebs und Verlust des treuen Begleiters
Im Dezember 2025 erhielt Annette S. die niederschmetternde Diagnose: aggressiver Unterleibskrebs. Kurz darauf verstarb ihr Hund, der seit 15 Jahren ihr treuer Begleiter gewesen war. „Der einzige Grund, noch vor die Tür zu gehen“, erinnert sie sich traurig. Anfang Januar wurde sie operiert, während sie im Krankenhaus lag, kam die Ankündigung des Räumungstermins per Boten. Im Februar folgte eine weitere Operation.
Räumung trotz ärztlichem Attest
Drei Tage nach ihrer Rückkehr aus der Klinik wurde die Wohnung zwangsgeräumt. Ihre Möbel und persönlichen Gegenstände wurden eingelagert. Annette S. wohnt nun vorübergehend bei einer Freundin, die jedoch an Demenz erkrankt ist und Pflege benötigt. „Aber da kann ich nicht bleiben“, sagt die Rentnerin.
Am 11. Dezember hatte sie die Vermieterin über die Krebs-Operation informiert und ein ärztliches Attest vorgelegt, das besagte, dass sie zur Genesung ein stabiles Umfeld benötige. Die Eigentümerin schaltete einen Anwalt ein, der auf Nachfrage erklärte: „Von einem Krankenhausaufenthalt, zumal wenige Tage zuvor, war/ist uns nichts bekannt.“
Suche nach einer dauerhaften Bleibe
Über den Verein Amos wurde Annette S. eine Einzimmerwohnung zur Verfügung gestellt, doch auch diese Lösung ist nur vorübergehend. „Ich suche nun dringend eine Bleibe, die ich für den Rest meines Lebens mein Zuhause nennen kann“, sagt die 73-Jährige. Am Montag, dem 23. Februar, begann sie ihre Chemotherapie, die ein Jahr lang andauern wird.
Im vergangenen Jahr wurden in Berlin rund 2200 Wohnungen zwangsgeräumt, hauptsächlich wegen Mietrückständen. Die Geschichte von Annette S. wirft ein grelles Licht auf die prekäre Wohnsituation vieler Seniorinnen und Senioren in der Hauptstadt.



