Land fördert Aufzüge in kommunalen Wohngebäuden mit drei Millionen Euro
Drei Millionen Euro für Aufzüge in kommunalen Wohnungen

Magdeburg - Das Land Sachsen-Anhalt stellt Fördermittel für den Ein- und Anbau von Aufzügen in Gebäuden kommunaler Wohnungsgesellschaften bereit. Insgesamt stehen drei Millionen Euro zur Verfügung, wie das Ministerium für Infrastruktur und Digitales mitteilte.

Ziel: Mehr Barrierefreiheit und Selbstbestimmung

Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (FDP) betonte: „Wir wollen, dass alle Menschen möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Wohnung und ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.“ Die Förderung soll dazu beitragen, Barrieren in bestehenden Wohngebäuden abzubauen. Davon profitieren nicht nur ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, sondern auch Familien mit Kindern.

Hintergrund: Demografischer Wandel

Angesichts der demografischen Entwicklung im Land werde der An- und Umbau von Aufzügen immer wichtiger, so das Ministerium. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000 Euro je Wohnung. Pro Aufzugsanlage ist eine Förderung von höchstens 120.000 Euro möglich.

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Antragstellung

Anträge können ab sofort über die Investitionsbank eingereicht werden. Die Förderung ist Teil der Bemühungen der Landesregierung, die Wohnqualität in kommunalen Beständen zu verbessern und ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

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