Erneute Baustelle am Güstrower Klosterhof: Finanzamt unter fahrbarem Riesendach
Vor dem Güstrower Finanzamt herrscht geschäftiges Treiben: Ein Kran schwenkt schwere Elemente über den Klosterhof, Monteure dirigieren per Handzeichen. Über dem eingerüsteten Vorderhaus wächst ein Wetterschutzdach in die Höhe – die Voraussetzung für die anstehende Sanierung von Dach und Fassade des denkmalgeschützten Gebäudes.
Fahrbares Schutzdach ermöglicht Arbeiten bei jedem Wetter
Seit Anfang März haben Gerüstbauer der Kritzkower Firma Mank das Gebäude eingerüstet. Nun montieren sie das spezielle Schutzdach aus vier sogenannten Einzelbindern. Jedes Segment misst beeindruckende 7,71 mal 17 Meter. Per Kran werden die Teile über den Dachfirst gehoben und verankert.
„Das Besondere ist, dass das Dach fahrbar ist. Es bekommt noch eine Plane, damit Dachdecker und Zimmerer bei Regen arbeiten können. Auch Material kann problemlos aufs Dach transportiert werden“, erklärt Gerüstbaumeister André Kwiatkowski. Was für Außenstehende spektakulär wirkt, sei für sein Team Routine – „unser tägliches Bier“. Allerdings erforderten solche Aufträge einen deutlich höheren Planungsaufwand.
Denkmalgerechte Sanierung in Abstimmung mit Behörden
Damit ist der Klosterhof erneut Baustelle. Nachdem bis Ende vergangenen Jahres sämtliche Versorgungsleitungen erneuert sowie Fahrbahn, Gehwege und Beleuchtung saniert worden waren, folgt nun die äußere Instandsetzung des denkmalgeschützten Finanzamtes. Bauherr ist die ML Real AG aus Berlin, die das Gebäude im September 2022 übernommen hat.
Die Sanierung erfolgt in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde. Materialien und Farben orientieren sich am vorhandenen Erscheinungsbild, Bemusterungen stehen noch an. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis Oktober dauern.
„Jedoch können insbesondere im Bereich der denkmalgerechten Renovierung vorher nicht absehbare Unwägbarkeiten auftreten“, schränkt Vorstandsmitglied Malte Klussmann ein.
Historisches Gebäude mit bewegter Vergangenheit
Das 1860 errichtete Gebäude wurde einst für die Großherzogliche Kammer gebaut und diente später unter anderem als Sitz des Landratsamtes sowie in DDR-Zeiten als Rat des Kreises. Heute beherbergt es das Finanzamt Güstrow.
„Wir wollen, dass unsere Objekte nicht nur technisch und baulich mangelfrei genutzt werden können, sondern dass sie sich auch in einem äußerlich repräsentativen Zustand für die Mieter, die Anwohner, die Stadt und deren Besucher präsentieren“, betont Klussmann.
Zeitlicher Ablauf sorgt für Fragen bei Anwohnern
Bei Anwohnern sorgt vor allem der zeitliche Ablauf für Fragen: Warum wurden die Arbeiten nicht gleich im Zuge der Klosterhof-Sanierung erledigt? Klussmann verweist auf technische Gründe:
- Zunächst hätten die erschütterungsintensiven Straßenbauarbeiten abgeschlossen sein müssen
- Dies sei notwendig, um Schäden an der neuen Fassade zu vermeiden
- Zwar bedeute der nahtlose Übergang erneut Einschränkungen
- Zugleich verkürze er aber den Gesamtzeitraum der Belastungen
Bereits zuvor waren dringende Maßnahmen erfolgt: Im Frühjahr 2024 wurde eine historische Gewölbedecke im Vorderhaus instand gesetzt, anschließend folgten vorbereitende Arbeiten für die jetzige Renovierung im Dachgeschoss.
Positive Perspektive für die Zukunft
Klussmann zeigt sich zuversichtlich: „Wir sind guter Hoffnung, dass sich, nach Abschluss unserer Arbeiten, alle Parteien – also Anwohner, Stadt und Mieter – über das Ergebnis des dann umfänglich sanierten Areals mitsamt des Finanzamtsgebäudes freuen werden“, betont er, insbesondere mit Blick auf die 800-Jahr-Feier der Barlachstadt Güstrow 2028.
Als Nächstes verhüllen die Arbeiter das Gerüst aus Sicherheitsgründen noch mit Netzen, bevor die eigentlichen Sanierungsarbeiten an Dach und Fassade in vollem Umfang beginnen können.



