Löschwasser-Mangel im Anklamer Hanseviertel könnte Bauantrag gefährden
Löschwasser-Mangel in Anklam gefährdet Bauantrag

Löschwasser-Mangel im Anklamer Hanseviertel könnte Bauantrag gefährden

Können die Umbaupläne im Anklamer Hanseviertel an fehlendem Löschwasser scheitern? Diese Befürchtung hat Falko Jonas, der Vorsitzende der Anklamer Wohnungsgenossenschaft (AWG), bereits geäußert. Die AWG plant, noch in diesem Jahr mit dem Umbau des Hamburger Rings 17 bis 28 zu beginnen, doch für die Baugenehmigung ist die Löschwasserversorgung vor Ort ein entscheidender Faktor.

Bauantrag steht bevor, Nachweis fehlt

Der Bauantrag soll Ende Februar gestellt werden, aber einen Nachweis über vorhandenes Löschwasser kann die AWG bislang nicht erbringen. Falko Jonas betont, dass Vorgespräche zu diesem Problem schon seit längerer Zeit laufen. In der Stadtvertretung gab es dazu bereits Nachfragen, unter anderem von Christian Schröder, dem Fraktionsvorsitzenden der IfA, ob das Projekt dadurch wirklich gefährdet sei.

Bürgermeister Michael Galander bestätigte im Januar, dass ein Prüfungsergebnis dazu noch ausstehe. Er verwies auf die hohen Anforderungen des reformierten Landesbaugesetzes, die aus seiner Sicht durch den Landkreis als Baugenehmigungsbehörde noch verschärft würden. Die Hansestadt Anklam sei im Zuge der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mit dieser Frage befasst.

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Zuständigkeiten und Herausforderungen

Die Gesellschaft für kommunale Umweltdienste (GkU) ist zwar Wasserversorger, aber beim Thema Löschwasserbereitstellung nicht zuständig. Dennoch werde die GkU wahrscheinlich als Ansprechpartner hinzugezogen. Galander sieht darin ein flächendeckendes Problem, das künftig auch private Bauherren betreffen könnte, da die Breitstellung von Löschwasser zur Bauplanung dazugehören müsse.

Der Landkreis sieht die Zuständigkeit jedoch zunächst bei der Stadt, ausreichend Löschwasser zur Verfügung zu stellen. Ein Kreissprecher erklärte: „Die Löschwassersituation im Landkreis ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Gerade im ländlichen Raum oder bei kleineren Gemeinden bestehen teils größere Herausforderungen.“ Jede Gemeinde sei verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen, die auch die aktuelle Löschwasserversorgung und eventuelle Verbesserungsmaßnahmen beinhalten müsse.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Konsequenzen

Zum konkreten Bauvorhaben der AWG könne der Landkreis keine Aussagen treffen, betonte aber, dass sich die Bedingungen für gemeindliche Einvernehmen und Baugenehmigungen nach Bundesvorgaben richten. „Ohne eine gesicherte Erschließung ist auch die Baugenehmigungsbehörde daran gehindert, eine Baugenehmigung zu erteilen“, so der Kreissprecher. Der Landkreis setze ausschließlich geltende Gesetze um, deren Wichtigkeit außer Frage stehe.

Die Gemeinden, also auch die Stadt Anklam, hätten es somit in der eigenen Hand, die Rahmenbedingungen für geplante Bauvorhaben zu schaffen. Tatsächlich wurde die mangelnde Bereitstellung von Löschwasser in vielen Anklamer Stadtgebieten bereits im Brandschutzbedarfsplan von 2018 aufgezeigt. Im Fall der Südstadt, dem heutigen Hanseviertel, hat sich daran bis heute nichts verändert.

Langfristige Lösungen und Unterstützung

Der Landkreis betont, dass er sich auf verschiedenen Ebenen gegenüber dem Land sowie im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Möglichkeiten dafür stark mache, die Gemeinden im Hinblick auf Brandschutz und Löschwasserversorgung zu unterstützen und zu stärken. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Anklam rechtzeitig Lösungen findet, um den Bauantrag für das Hanseviertel nicht zu gefährden.

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