Neubrandenburg: Stadtvertretung jetzt auf YouTube – Kosten bleiben geheim
Die Stadtvertretung Neubrandenburgs ist nun als Aufzeichnung auf YouTube verfügbar. Die erste Folge, die Sitzung vom 23. April, dauert vier Stunden und 20 Minuten und ist auf dem Kanal der Vier-Tore-Stadt abrufbar. Mit Kameraschwenks, Einblendungen und in HD können Bürger die Beschlüsse nun von zu Hause aus verfolgen. Geplant sind sechs Folgen pro Jahr – so viele Sitzungen gibt es –, die jeweils bis zur übernächsten Sitzung online bleiben und dann gelöscht werden.
Der Beschluss zur Aufzeichnung wurde im Dezember 2025 einstimmig gefasst, auf Antrag der Fraktion Projekt NB. Dafür wurde die Hauptsatzung geändert, Rechtsgrundlage ist § 29 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns. Als technischen Dienstleister engagierte die Stadt die AEN Audio Equipment Nord GmbH aus Greifswald, ein Veranstaltungstechnik-Unternehmen. Die Pressestelle gab den Namen erst nach mehrfachem Nachfragen preis.
Der Auftakt verlief nicht reibungslos: Gleich zu Beginn der Sitzung widersprach ein Bürger der Aufzeichnung seines Beitrags. Das Präsidium unterbrach den Stream kurzzeitig, bis der Mann seine Bürgerfragen zu Straßennamen und Mängelmelder vortragen konnte. Die Stadt hatte diesen Fall eingeplant: Wer kein Mitglied der Stadtvertretung ist, kann der Aufnahme widersprechen, woraufhin abgeschaltet wird.
Kosten: Stadt schweigt
Was die Serie kostet, bleibt geheim. Auf Anfrage teilt die Pressestelle mit, die Kosten würden „pro Sitzung“ abgerechnet – eine konkrete Summe nennt sie nicht. Begründung: Wettbewerber könnten daraus Rückschlüsse ziehen und bei künftigen Vergaben bevorteilt sein. Verbucht werden die Beträge im Teilhaushalt 1, Bereich Oberbürgermeister, Produkt 1.1.1.01 Gremienbetreuung. Ein Vergleich mit dem bisherigen, einfacheren Livestream sei „nur eingeschränkt möglich“, da die neue Lösung einen „qualitativen Fortschritt“ biete. In der Dezember-Debatte sprach der Fraktionsvorsitzende von Projekt NB, Roman Kubetschek, von 700 bis 900 Euro pro Sitzung. Die Stadt bestätigt diese Schätzung nicht, widerspricht aber auch nicht.
Offene Rechtsfragen und Doppelstandard
Der fraktionslose Ratsherr Toni Jaschinski hatte vor einer offenen Rechtsfrage gewarnt: Stadtvertreter genießen keine Immunität, ihre Reden könnten strafrechtliche Konsequenzen haben. Er regte an, vor Einführung der dauerhaften Veröffentlichung den Städte- und Gemeindetag um eine Prüfung zu bitten. Die Pressestelle teilt mit, diese Anfrage sei nicht gestellt worden; das Rechtsamt halte die Lage für eindeutig.
Ein weiterer Punkt ist ein Widerspruch: Auf der Livestream-Seite der Stadt steht unverändert der Hinweis, Mitschnitte des Streams seien „verboten“ und würden „strafrechtlich verfolgt“. Während Bürgern die Aufzeichnung untersagt bleibt, tut die Stadt nun selbst genau das. Die Verwaltung erklärt, der Hinweis beziehe sich allein auf Mitschnitte Dritter – auf der Webseite findet sich diese Einschränkung nicht. Eine konkrete Rechtsgrundlage für die angedrohte strafrechtliche Verfolgung nennt die Stadt nicht.
Regionaler Vergleich
Im regionalen Vergleich geht Neubrandenburg weiter als der Kreistag Mecklenburgische Seenplatte. Dieser streamt seine Sitzungen ebenfalls live und stellt sie vier Wochen ins Netz – allerdings nur über die eigene Webseite, nicht auf YouTube. Anders Schwerin: In der Landeshauptstadt landen die Sitzungen seit Längerem auf YouTube, und die Stadt überträgt zusätzlich die großen Ausschüsse live. In Neubrandenburg ist genau das ausgeschlossen – Ausschuss-Sitzungen werden nicht aufgezeichnet.



