Torgelow setzt Bauturbo um: Baurecht für Wohnflächen in nur zwei Monaten
Torgelow setzt Bauturbo um: Baurecht in zwei Monaten

Torgelow setzt als erste Kommune der Region den Bauturbo um

Die Stadt Torgelow hat einen wegweisenden Grundsatzbeschluss gefasst, um Bauprojekte deutlich zu beschleunigen. Als erste Kommune in der Uecker-Randow-Region nutzt sie den sogenannten Bauturbo der Bundesregierung, der es ermöglicht, zahlreiche Bauflächen ohne langwierige Bebauungsplanverfahren zu entwickeln. Dieser Schritt soll vor allem in den Ortsteilen Drögeheide und Holländerei zum Tragen kommen, wo bisher große Freiflächen brachlagen.

Rechtliche Grundlage und Verfahrensänderung

Bauamtsleiter Toni Port erläutert die rechtlichen Hintergründe: „Im vergangenen Sommer wurde das Baugesetzbuch geändert. Sodass wir für Wohnbauflächen nicht mehr zwingend einen Bebauungsplan aufstellen müssen.“ Diese Änderung betrifft insbesondere Flächen im Außenbereich, wie etwa die zweite Reihe von Bebauungen. Das Antragsverfahren bleibt dabei grundsätzlich erhalten, wird jedoch deutlich verschlankt.

Der Ablauf gestaltet sich nun wie folgt:

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  • Der Bauherr stellt einen Bauantrag beim Landkreis.
  • Der Landkreis prüft, ob die Baufläche für den Bauturbo geeignet ist.
  • Die Gemeinde wird einbezogen und muss ihr Einvernehmen erteilen.
  • Abschließend muss der Naturschutz zustimmen.

Zeit- und Kosteneinsparungen für Bauherren

Durch den neuen Ansatz können Bauherren erhebliche Vorteile realisieren. Während ein normales B-Plan-Verfahren bisher ein bis anderthalb Jahre dauerte, um Baurecht zu schaffen, soll dieser Prozess nun auf nur zwei Monate verkürzt werden. „Von der Zeit her würde der Bauherr locker ein Jahr einsparen“, schätzt Port. Die finanzielle Ersparnis richtet sich nach der Größe des Grundstücks, da aufwendige Planverfahren entfallen.

Port erklärt weiter: „Wir haben die Bauflächen rausgesucht, bei denen es bisher schwierig war, Baurecht zu bekommen.“ Besonders im Ortsteil Holländerei, der bisher als Außenbereich galt und daher nicht bebaut werden durfte, eröffnen sich nun neue Möglichkeiten. Laut Flächennutzungsplan handelt es sich hier um Wohnbauflächen, die nun erschlossen werden können.

Konkrete Umsetzung und bereits vorhandenes Interesse

Für die Umsetzung hat die Stadt Torgelow einen kleinen Bebauungsplan aufgestellt, der klare Vorgaben definiert. Dazu gehören:

  1. Festgelegte Geschosszahlen für Neubauten.
  2. Definierte Dachformen zur Wahrung des Siedlungsbildes.
  3. Ein Verbot von Neubaublöcken in Eigenheimsiedlungen.

Bereits begonnene B-Plan-Verfahren werden weitergeführt, jedoch werden neue Verfahren wie für die Fläche in Drögeheide nicht weiter verfolgt. Port betont: „Wir als Stadt Torgelow sind jetzt jedenfalls bereit, zu starten.“ Interessenten für die neuen Bauflächen gibt es bereits, und die Stadt ist optimistisch, dass die beschleunigten Verfahren schnell Früchte tragen werden.

Die Abstimmung mit dem Landkreis ist erfolgt, und nun liegt der Ball bei der Genehmigungsbehörde. „Jetzt kommt es auf den Landkreis an, wie schnell er reagiert“, so Port abschließend. Die Stadt Torgelow zeigt mit diesem Schritt, wie Kommunen von den vereinfachten Bauvorschriften profitieren und dringend benötigten Wohnraum schneller schaffen können.

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