Falschparker fotografieren: Was ist erlaubt?
Falschparker fotografieren: Rechte und Pflichten

Nahezu jeder von uns hat heutzutage ein Smartphone mit Kamera in der Tasche. Dieses ist schnell gezückt, um Verkehrssünder zu dokumentieren. Aber wie steht es dabei um die Privatsphäre der betroffenen Person, und laufen Sie im schlimmsten Fall sogar Gefahr, sich selbst angreifbar zu machen? In welcher Situation das Fotografieren von Verkehrssünden legal ist und in welcher nicht, erfahren Sie hier.

Darf ich ein Foto von einem falschgeparkten Auto machen?

Grundsätzlich dürfen Sie Autos auch mit Kennzeichen fotografieren, allerdings nur für private Zwecke. Sie dürfen das Foto nicht öffentlich machen. Um sich später an das Nummernzeichen zu erinnern, ist es erlaubt. Auch für die Polizei ist das Foto hilfreich. Fotografieren Sie am besten das Auto nicht nur frontal, sondern die gesamte Parksituation. So kann die Polizei den Verstoß deutlicher feststellen.

Darf ich ein Foto vom Verkehrssünder machen?

Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, ob ein Bild von ihm gemacht wird oder nicht. Heißt: Sie müssen Personen vorher um ihre Einwilligung bitten, um einen Schnappschuss von ihnen zu machen. Wenn es aber im Interesse der Allgemeinheit liegt, etwa schwere Verkehrsverstöße vorliegen, oder Sie selbst Opfer sind, könnte ein Gericht ein Foto im Einzelfall auch ohne Einwilligung des Abgelichteten als Beweis zulassen. Ein Foto ohne Einverständnis kann Sie im schlimmsten Fall selbst teuer zu stehen kommen.

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Ausnahmen, bei denen Sie nicht fragen brauchen:

  • Fotos von Prominenten, sofern ihre Privatsphäre nicht verletzt wird
  • Bilder, auf denen Personen als Beiwerk einer Sehenswürdigkeit erscheinen
  • Fotos von Versammlungen, wie Demonstrationen

Werden Sie ohne Ihr Einverständnis fotografiert, könnten Ihnen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz zustehen.

Kann ich Verkehrssünder selbst zur Ordnung rufen?

Prinzipiell können Sie andere Verkehrsteilnehmer auf ihr Fehlverhalten ansprechen. Bedenken Sie dabei, dass in Deutschland kein Faustrecht gilt. Heißt: Als Privatperson ist man nicht befugt, das Gesetz durchzusetzen. Das ist Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Bemerken Sie eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat, so können Sie immer Anzeige bei der Polizei erstatten.

Was sollte ich bei einer Anzeige beachten?

Sie können einen Rechtsverstoß im Verkehr immer anzeigen. Ob dieser jedoch von den Behörden verfolgt wird, liegt in deren Hand. Auch ein Richter wird das Interesse der Öffentlichkeit gegenüber dem Aufwand der Verfolgung abwägen. Hilfreich ist es bei der Anzeige, wenn Sie sich nicht nur das Kennzeichen gemerkt haben, sondern auch den Fahrer beschreiben können. Denn der Halter haftet nicht automatisch für den Fahrzeugführer. Wichtig für die Anzeige sind auch Angaben wie Tattag, Uhrzeit, Tatort sowie eine Fahrzeugbeschreibung samt Kennzeichen. Falls Sie Beweisfotos haben oder Zeugen benennen können, ist dies für die Ermittlungen hilfreich. Achtung: Der oder die Anzeigende muss für ein mögliches Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung stehen.

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