Urlaub: Gericht gibt Recht bei blockierten Sonnenliegen
Gericht: Geld zurück bei reservierten Sonnenliegen

Blockierte Sonnenliegen: Urlauber erhält Geld zurück

Das Amtsgericht Hannover hat einem Urlauber Recht gegeben, der wegen ständig mit Handtüchern reservierter Sonnenliegen am Hotelpool eine Minderung des Reisepreises forderte. Der Kläger hatte eine Pauschalreise auf der griechischen Insel Kos gebucht und 986,70 Euro zurückverlangt. Das Gericht sprach ihm diesen Betrag zu, da ein Reisemangel vorlag.

Hintergrund des Falls

Der Reisende hatte im August 2024 eine Pauschalreise für 7.186 Euro gebucht. Täglich ab 6:00 Uhr morgens wurden die Liegen am Pool von anderen Gästen mit Handtüchern reserviert, obwohl diese die Liegen nicht nutzten. Der Kläger wandte sich vergeblich an die Reiseleitung und das Hotelpersonal. Für ihn und seine Familie war der Pool jedoch ein wichtiger Bestandteil des Urlaubs.

Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Hannover sah darin einen Reisemangel. Es erlaubte eine Minderung des Reisepreises um 15 Prozent pro Tag für zehn Tage, was 986,70 Euro ergab. Dabei wurde berücksichtigt, dass es sich um ein Hotel der gehobenen Kategorie handelte. Der Reiseveranstalter hatte bereits 350 Euro gezahlt, legte aber gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein. Das Gericht entschied, dass der Kläger Anspruch auf die restlichen 636,70 Euro hat.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Rechtliche Einordnung

Ein Gerichtssprecher betonte, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. Allerdings entspreche die Entscheidung der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Hannover und anderer Gerichte: Werden Liegen systematisch blockiert, kann ein Reisemangel vorliegen, der zu einer Preisminderung berechtigt.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration