Ein stiller Moment im Garten. Die Lieblingsstelle unter dem Apfelbaum, die Sonne scheint – und plötzlich geht es um Abschied. Viele Tierbesitzer wünschen sich, ihren treuen Begleiter genau hier zur letzten Ruhe zu legen. Ein verständlicher Wunsch. So sind die tierischen Lieblinge auch nach ihrem Ableben nah bei ihren Haltern. Aber darf man das? Was erlaubt ist, ist in Deutschland streng geregelt. Worauf Haustierbesitzer achten müssen und welche Alternativen es zum Garten gibt, lesen Sie hier.
Wann ein Grab im Garten erlaubt ist
Grundsätzlich dürfen kleinere Haustiere wie Katzen, Nager oder kleine Hunde im eigenen Garten begraben werden. Aber nur unter klaren Bedingungen. Der Garten darf weder in einem Wasser- noch in einem Naturschutzgebiet liegen, damit das Grundwasser nicht gefährdet wird.
Ob ein Haustier im Garten vergraben werden darf, hängt vor allem mit der Todesursache zusammen. Tiere, die an meldepflichtigen Krankheiten gestorben sind oder kurz zuvor Medikamente bekommen haben, dürfen nicht unter die eigene Erde. Gleiches gilt für eingeschläferte Tiere, da Rückstände des Narkosemittels ins Grundwasser gelangen könnten. Öffentliche Flächen wie Parks oder Felder sind generell tabu.
Ein Grab muss mindestens zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt und mindestens 50 Zentimeter tief sein. Der Tierkörper sollte in schnell verrottbare Materialien gewickelt werden, etwa in eine Wolldecke oder Zeitung.
Vorsicht bei Gesetzen und Vorschriften
Doch nicht überall gelten die gleichen Regeln. In Bremen ist das Begraben im eigenen Garten beispielsweise komplett verboten. Auch größere Vierbeiner wie Doggen oder Pferde dürfen meist nicht auf dem Grundstück bestattet werden. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig, was in Ihrem Bundesland erlaubt ist.
Wer zur Miete wohnt oder einen Schrebergarten nutzt, braucht die Erlaubnis des Eigentümers oder des Vereins. Ein kurzer Blick in die Satzung kann Ärger und Bußgelder ersparen.
Beim Hausverkauf wird es heikel
Ein Detail, das viele vergessen: Wer sein Grundstück verkauft, muss auf Tiergräber hinweisen. Denn selbst nach Jahren können Überreste im Boden gefunden werden. Eine böse Überraschung ist für Käufer ansonsten vorprogrammiert.
Was passiert ohne eigenes Grab
Viele Tiere landen nach dem Tod in der Tierkörperbeseitigung. Das ist legal und günstig, aber für viele Halter schwer zu ertragen. Die Körper werden dort zerkleinert, sterilisiert und weiter verarbeitet.
Kleintiere, wie Hamster oder Wellensittiche, dürfen theoretisch auch über den Restmüll entsorgt werden. Größere Tiere im Müll zu entsorgen, ist verboten.
Tierfriedhof statt Garten
Eine würdevolle Alternative zur Bestattung im eigenen Garten sind Tierfriedhöfe. Dort können die treuen Begleiter eingeäschert und beigesetzt werden. Oft erhalten sie dort einen Grabstein und Bepflanzung. Urnen können zudem mit nach Hause genommen werden. Anders als bei Menschen darf Tierasche sogar im Wasser verstreut werden.
Erinnerungen für die Ewigkeit
Am Ende bleibt die Frage, wie nah man seinem Tier auch nach dem Tod sein möchte. Der Wunsch ist verständlich, doch das Gesetz setzt klare Grenzen. Mittlerweile gibt es deswegen noch ganz andere Varianten, seinen treuen Gefährten bei sich zu wissen. Manche Halter lassen ihr Haustier ausstopfen. Das ist allerdings nicht nur sehr aufwendig und für viele schwer vorstellbar, sondern auch teuer. Ein großer Hund kann schnell über 1000 Euro kosten. Zudem muss das Tier sehr schnell nach dem Ableben zum Präparator gebracht werden.
Eine Erinnerung, die meist ewig hält, ist die Asche oder Fell zu einem Schmuckstück zu verarbeiten. Aus den Überresten des Tiers kann sogar ein Diamant gepresst und in einen Ring oder Anhänger eingearbeitet werden. Auch diese Prozedur ist eine teure Angelegenheit.



