Heizöl-Festpreisverträge: Dürfen Händler bei Preisexplosion einfach stornieren?
Heizöl-Festpreisverträge: Dürfen Händler stornieren?

Heizöl-Festpreisverträge: Dürfen Händler bei Preisexplosion einfach stornieren?

Wer vor dem jüngsten Anstieg der Ölpreise einen Liefervertrag für Heizöl mit einem Händler zu einem festgelegten Preis abgeschlossen hat, fühlt sich mit seinen Vorräten oft in Sicherheit. Doch die Verbraucherzentrale Hessen stellt fest, dass manche Händler solche Verträge einseitig stornieren, wenn das Heizöl noch nicht geliefert wurde. Die zentrale Frage lautet: Ist dieses Vorgehen rechtlich überhaupt zulässig?

Rechtliche Grundlagen bei Festpreisverträgen

Der Iran-Krieg hat die Ölpreise innerhalb kurzer Zeit stark verteuert. Verbraucher, die ihr Heizöl bereits vor der Eskalation im Nahen Osten zu einem günstigen Festpreis bestellt haben, sehen sich nun mitunter mit Stornierungen konfrontiert. Händler argumentieren häufig mit der aktuellen Preisexplosion und dem damit verbundenen Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen, betont jedoch: „Grundsätzlich trägt der Verkäufer das Risiko von Kostensteigerungen, insbesondere wenn ein Festpreis vereinbart wurde.“ Dies gelte auch für Heizöl, weil der Verkäufer das Beschaffungs- und Kalkulationsrisiko übernimmt.

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Wann ist eine Stornierung zulässig?

Die Möglichkeit zur einseitigen Stornierung des Vertrags sei nur dann zulässig, wenn tatsächlich eine grundlegende und unvorhersehbare Störung vorliege, die das Festhalten am Vertrag unzumutbar macht. „In der Praxis wird dies bei Preiserhöhungen für Heizöl regelmäßig zu verneinen sein“, erklärt Lassek. Verbraucher sollten daher genau hinschauen, wenn Händler mit solchen Argumenten kommen.

Praktische Schritte für betroffene Verbraucher

Wenn Verbraucher mit einer Stornierung konfrontiert werden, sollten sie in der Praxis darauf bestehen, dass der Händler den Vertrag erfüllt. Das bedeutet:

  • Die bestellte Menge Heizöl muss zum vereinbarten Preis geliefert werden.
  • Der vereinbarte Liefertermin sollte eingehalten werden.

Weigert sich der Händler trotz erneuter Fristsetzung, bleibt Betroffenen laut Lassek oft nichts anderes übrig, als Heizöl an anderer Stelle zu einem höheren Preis zu kaufen. In einem solchen Fall können Verbraucher vom Händler etwaige Mehrkosten durch die neue Bestellung unter Umständen als Schadenersatz einfordern.

Vorsicht vor betrügerischen Anbietern

Wer aktuell dringend Heizöl benötigt, sollte den Verbraucherschützern zufolge nur so viel kaufen, wie unbedingt nötig ist, und die weitere Preisentwicklung im Blick behalten. Im Idealfall sollten Verbraucher Preise bei gängigen Vergleichsportalen miteinander vergleichen, statt einfach beim gewohnten Händler zu bestellen.

Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Betrüger nutzen angespannte Marktsituationen gerne aus, um mit unseriösen Angeboten Kasse zu machen. Die bestellte Heizöllieferung kommt dann meist nicht an. Um einem Reinfall vorzubeugen, empfiehlt sich die Nutzung des Fakeshop-Finders der Verbraucherzentralen.

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Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  1. Festpreisverträge für Heizöl bieten grundsätzlich Sicherheit, aber Händler stornieren sie teils einseitig.
  2. Rechtlich ist eine Stornierung nur bei unvorhersehbaren, grundlegenden Störungen zulässig – Preiserhöhungen zählen meist nicht dazu.
  3. Verbraucher sollten auf Vertragserfüllung bestehen und bei Weigerung Schadenersatz für Mehrkosten prüfen.
  4. Bei Neukäufen Preise vergleichen und vor Betrügern schützen, etwa mit dem Fakeshop-Finder.