Hochzeitsauto von Freunden leihen: Tipps für Verleiher und Entleiher
Hochzeitsauto leihen: So klappt's ohne Ärger

Heiraten kann teuer sein. Wer dem Brautpaar helfen und sein Fahrzeug als Hochzeitsauto leihen möchte, sollte trotz aller Freundschaft einen Vertrag aufsetzen. Das schützt beide Seiten vor bösen Überraschungen.

Warum ein schriftlicher Vertrag sinnvoll ist

Ein schriftlicher Vertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern eine Hilfestellung. Er regelt Haftung, Versicherung und den Umgang mit Schäden. Gerade bei wertvollen Fahrzeugen wie Oldtimern oder Cabrios ist das unerlässlich. Der ADAC bietet auf seiner Webseite Musterverträge zum Download an.

Rechtliche Unterschiede: Verleihen vs. Vermieten

Wer ein Fahrzeug kostenlos zur Verfügung stellt, verleiht es. Wer Geld dafür nimmt, vermietet. Beim Verleihen hat der Verleiher weniger Pflichten: Komfortmängel wie eine defekte Klimaanlage müssen nicht beanstandet werden. Der Entleiher darf das Auto nur vertragsgemäß nutzen und nicht an Dritte weitergeben. Während der Leihzeit trägt der Entleiher die Betriebskosten, etwa für Treibstoff.

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Pflichten des Verleihers

Auch bei einer unentgeltlichen Leihe muss der Verleiher bekannte gefährliche Mängel offenlegen. Weiß er etwa, dass die Bremsen defekt sind, und verschweigt dies, haftet er für Unfallschäden. Das Fahrzeug muss verkehrssicher übergeben werden. Zudem sollte der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mitgegeben werden, sonst droht ein Bußgeld von zehn Euro.

Versicherung: Klärung im Vorfeld

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, den Fahrerkreis zu erweitern, falls die Police keine anderen Fahrer vorsieht. Das ist auch kurzfristig möglich, kann aber zu einer geringen Beitragsanpassung führen. Ohne Meldung an die Versicherung drohen im Schadensfall Kürzungen oder Regressforderungen bis zu 5.000 Euro. Daher sollte man auch bei kurzen Leihen die Versicherung informieren.

Haftung bei Schäden und Verstößen

Der Entleiher haftet grundsätzlich für Schäden, die er durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch verursacht. Im Vertrag sollte festgelegt werden, wer die Selbstbeteiligung der Vollkasko trägt und wie mit Bußgeldern umgegangen wird. Bei Tempoverstößen haftet der Fahrer, bei Falschparken der Halter. Vorab sollte geklärt sein, wer diese Kosten übernimmt.

Praktische Tipps vor der Hochzeit

Vor dem großen Tag ist eine Probefahrt ratsam, besonders bei Oldtimern mit anderem Fahrverhalten. Beim Rangieren und Parken passieren die meisten Schäden. Bei der Übergabe sollten gemeinsam Fotos vom Fahrzeug gemacht werden, um bereits vorhandene Schäden zu dokumentieren. So lässt sich später leichter feststellen, ob ein Schaden während der Nutzung entstanden ist.

Private Vermietung: Erweiterte Pflichten

Wer sein Auto häufig oder gegen Bezahlung verleiht, wird zum privaten Vermieter. Dann gelten erweiterte Pflichten: Die Versicherung muss informiert werden, was meist zu höheren Beiträgen führt. Einnahmen über 256 Euro jährlich müssen versteuert werden. Bei häufiger Vermietung kann die Grenze zur gewerblichen Vermietung überschritten werden, was einen Gewerbeschein und weitere Auflagen erfordert. Im Zweifel sollte ein Steuerberater konsultiert werden.

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