Inkasso trotz Retoure: Wie ich in die Klarna-Falle tappte
Inkasso trotz Retoure: Klarna-Falle erklärt

Der Zahlungsdienstleister Klarna verspricht einfache und flexible Bezahlmöglichkeiten. Doch was passiert, wenn eine Retoure nicht korrekt verbucht wird? Die junge Ärztin Dr. Lisa M. aus Berlin erlebte eine böse Überraschung: Trotz Rücksendung einer Bestellung erhielt sie eine Inkassoforderung von Klarna.

Der Fall: Retoure nicht erkannt

Dr. M. bestellte Kleidung im Wert von 150 Euro und bezahlte per Klarna-Rechnung. Da die Artikel nicht passten, schickte sie alles zurück. Nach Wochen erhielt sie jedoch eine Zahlungserinnerung, gefolgt von einer Inkassomahnung mit zusätzlichen Gebühren. Der Händler bestätigte den Wareneingang, aber Klarna hatte die Retoure nicht verbucht.

So tappte ich in die Falle

BILD-Sparfochs Frank Ochse testete Klarna mehrfach. Sein Fazit: Bei reibungslosen Abläufen funktioniert es, aber bei Problemen sind Kunden oft allein. Im Fall von Dr. M. half erst die Einschaltung der BILD-Redaktion, um die Angelegenheit zu klären. Klarna erstattete schließlich die Gebühren, aber der Ärger war groß.

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Schutz vor ähnlichen Erfahrungen

Um nicht in die Klarna-Falle zu tappen, sollten Verbraucher folgende Tipps beachten: Bewahren Sie Retourenbelege auf, prüfen Sie Kontoauszüge regelmäßig und kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten sofort den Kundenservice. Im Zweifel hilft eine schriftliche Beschwerde oder die Einschaltung der Verbraucherzentrale.

Lesen Sie mit BILDplus, wie Sie sich vor ähnlichen Erfahrungen schützen können. Der vollständige Ratgeber enthält Checklisten und Musterbriefe für den Ernstfall.

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