Urlaub retten: Reisepass verlegt? Diese Optionen haben Sie
Reisepass verlegt? So retten Sie Ihren Urlaub

Der Schreck fährt durch den Körper wie ein heißer Blitz: Am Flughafen fehlt ausgerechnet der Reisepass. War's das mit dem Urlaub? Viele kennen die Szene. Die Schlange am Check-in zieht sich. Zeit, um Ticket und Dokumente rauszusuchen. Das Ticket ist auf dem Smartphone. Doch der Reisepass? Nicht in der Tasche, nicht im Rucksack. Was jetzt?

Reisepass vergessen am Flughafen – was jetzt?

Erst einmal ruhig bleiben. Wenn möglich, zurückfahren und den Pass holen oder bringen lassen. Doch das klappt nicht immer. Die gute Nachricht: Je nach Reiseland gibt es Möglichkeiten, trotzdem ins Flugzeug zu kommen, wie TRAVELBOOK (gehört ebenfalls zu Axel Springer) berichtet.

Der Idealfall: Sie fliegen innerhalb Europas und haben einen gültigen Personalausweis dabei. Für Flüge innerhalb der EU reicht der aus. Einen Reisepass brauchen Sie dann nicht zwingend. Wurden bei der Buchung Reisepassdaten statt Personalausweisdaten angegeben, lassen sich die Angaben am Flughafen in der Regel ändern. Aber Achtung: Das Vereinigte Königreich gehört zwar geografisch zu Europa, ist aber nicht Teil der EU. Deutschen ist die Einreise mit dem Personalausweis dort nicht erlaubt.

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Bundespolizei stellt Reiseausweis als Ersatz aus

Wer keinen Personalausweis hat oder außerhalb der Europäischen Union reist, braucht eine andere Lösung. Hier kommt die Bundespolizei ins Spiel. Auf ihrer Website heißt es: „Deutsche Staatsangehörige, die keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können bei der Bundespolizei für eine zeitlich befristete Auslandsreise einen Reiseausweis als Ersatz beantragen.“ Voraussetzung: Man müsse „die Dringlichkeit nachweisen und es dürfen keine sicherheitsrelevanten Bedenken bestehen.“

Die Passersatzpapiere sind maximal einen Monat gültig. Die Kosten liegen bei etwa 8 bis 16 Euro. Ausgestellt werden sie nur, wenn reguläre Reisedokumente nicht mehr rechtzeitig eintreffen können, etwa weil der Flug bald startet. Das lässt sich mit dem Flugticket oder einer Buchungsbestätigung belegen.

Identität muss mit Dokumenten belegt werden

„Die Identität und die Staatsangehörigkeit sind durch Vorlage amtlicher Dokumente nachzuweisen – grundsätzlich durch einen abgelaufenen Pass oder Passersatz. Eine Kopie davon reicht nicht aus“, schreibt die Bundespolizei. Wer komplett ohne Ausweis am Flughafen steht, kommt auch mit dieser Lösung nicht weiter. Zudem entscheidet das Zielland. Nicht jedes Land und nicht jede Fluggesellschaft akzeptiert Passersatzpapiere für Ein- und Ausreise.

Wer erst im Ausland merkt, dass der Reisepass etwa im Hotel liegt und nicht mehr zurückkommt, kann sich ebenfalls Ersatzpapiere ausstellen lassen. Zuständig ist die deutsche Vertretung vor Ort. Das Verfahren kann allerdings etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Express-Reisepass und vorläufiger Reisepass

Wurde der Pass nicht vergessen, sondern verloren, und es bleibt noch etwas Zeit, gibt es zwei weitere Wege. Ein regulärer Reisepass kann im Expressverfahren beantragt werden. Reicht die Zeit nicht für eine knappe Woche, aber für einen Termin im Bürgeramt, kommt ein vorläufiger Reisepass infrage.

Vorläufiger Reisepass nicht überall gültig

Auch hier muss vorab geklärt werden, ob das Zielland den vorläufigen Reisepass akzeptiert. Innerhalb Europas ist das meist unproblematisch. In anderen Ländern gelten Einschränkungen.

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