Pasewalk: Förderanträge für Vereine und Selbsthilfegruppen bis 20. März 2026 möglich
Die Stadt Pasewalk hat einen wichtigen Aufruf an das lokale Vereinsleben gerichtet: Bis zum 20. März 2026 können Vereine und Selbsthilfegruppen aus Pasewalk und dem Umland Förderanträge für Projekte einreichen. Diese Frist markiert einen entscheidenden Zeitpunkt für alle engagierten Initiativen, die finanzielle Unterstützung für ihre gemeinnützige Arbeit benötigen.
Gezielte Unterstützung für aktives Vereinsleben
Um das aktive Vereinsleben gezielt zu fördern, verweist die Stadtverwaltung auf die bestehende Richtlinie zur kommunalen Förderung von Vereinen und Selbsthilfegruppen. Diese Richtlinie deckt ein breites Spektrum an Tätigkeitsbereichen ab:
- Kinder- und Jugendarbeit
- Sozialarbeit und Seniorenbetreuung
- Kultur und Kunst
- Sportliche und gesellschaftliche Aktivitäten
Förderfähig sind ausschließlich Projekte und Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienen und das soziale, kulturelle oder sportliche Leben in der Stadt Pasewalk nachhaltig bereichern. Die finanzielle Unterstützung soll dabei helfen, innovative Ideen umzusetzen und bestehende Angebote zu verbessern.
Vereine als tragende Säulen der Gesellschaft
Ellen Stresemann vom Bereich Stadtmarketing im Pasewalker Rathaus betont die Bedeutung des Vereinsengagements: „Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt. Ob in der Kinder- und Jugendarbeit, in sozialen und seniorenbezogenen Angeboten oder bei der Gestaltung des kulturellen Lebens – dieses Engagement stärkt den Zusammenhalt und die Lebensqualität in Pasewalk nachhaltig.“
Die Stadt ermutigt ausdrücklich alle engagierten Vereine und Initiativen, diese Förderungsmöglichkeit zu nutzen und ihre Anträge fristgerecht einzureichen. Besonders Selbsthilfegruppen, die oft mit begrenzten Ressourcen arbeiten, können von dieser finanziellen Unterstützung profitieren.
Antragsverfahren und Kontaktmöglichkeiten
Die Anträge für das Förderjahr 2026 müssen bis zum Stichtag 20. März 2026 bei der Stadt Pasewalk eingereicht werden. Es handelt sich dabei um ein standardisiertes Verfahren, das Transparenz und Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleisten soll.
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ellen Stresemann als Ansprechpartnerin zur Verfügung:
- Telefon: 03973 251104
- E-Mail: ellen.stresemann@pasewalk.de
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Beratung vor der Antragstellung empfehlenswert ist, um die Erfolgschancen zu maximieren und formale Fehler zu vermeiden.



