Förderprogramm für Wallboxen: 500 Millionen Euro für Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern
500 Mio. Euro Förderung für Wallboxen in Mehrfamilienhäusern

Neues Förderprogramm für Wallboxen in Mehrfamilienhäusern gestartet

Der Bund hat ein umfangreiches Förderprogramm für den Bau von E-Autoladesäulen in Mehrparteienhäusern aufgelegt. Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) stellte am Mittwoch die Details vor: Insgesamt stehen 500 Millionen Euro bereit, um das private Laden von Elektroautos auch für Mieter und Wohnungseigentümer attraktiver zu gestalten.

Wer kann Förderanträge stellen?

Förderanträge können verschiedene Gruppen einreichen: Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen. Pro Stellplatz gibt es maximal 1.500 Euro für eine Wallbox. Falls die Anlage bidirektionales Laden unterstützt – also Strom nicht nur abgeben, sondern auch zurück ins Netz speisen kann – erhöht sich die Förderung auf bis zu 2.000 Euro.

Die Ladeleistung pro Anschluss ist auf 22 Kilowatt begrenzt. Gefördert werden neben der Anschaffung und Errichtung der Wallboxen auch die notwendige technische Ausrüstung, der Netzanschluss sowie erforderliche Baumaßnahmen.

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Begrenzter Antragszeitraum

Der Zeitraum für Antragstellungen ist bewusst knapp gehalten: Vom 15. April bis zum 10. November dieses Jahres können Interessierte ihre Unterlagen einreichen. „Gerade in Deutschland lebt ein Großteil der Menschen in Mehrparteienhäusern – doch die zugehörigen Stellplätze sind bislang nur unzureichend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet“, erklärte Minister Schnieder. „Elektromobilität gelingt nur, wenn sie alltagstauglich ist.“

Hintergrund: Bisherige Förderungen und gesetzliche Pflichten

Bisher hat der Bund bereits rund eine Million private Ladeanschlüsse subventioniert, allerdings vorwiegend an Einfamilienhäusern. Die bisherigen Förderprogramme über die KfW-Bank sind bis 2024 ausgelaufen. Aktuell existieren noch Zuschüsse aus Landesmitteln in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Parallel zur Förderung gibt es auch eine gesetzliche Pflicht für Immobilienbesitzer: Werden Häuser mit mehreren Stellplätzen neu gebaut oder umfangreich renoviert, müssen die Eigentümer die Leitungsinfrastruktur für Ladeanschlüsse vorhalten. Bis Mai muss Deutschland diese Vorschrift verschärfen, um eine EU-Richtlinie zu erfüllen. Ab 2027 gehört zu Neubauten mit drei oder mehr Stellplätzen mindestens ein fertiger Ladepunkt.

Aktuelle Situation der Ladeinfrastruktur

Laut Bundesnetzagentur waren zum 1. Februar 196.353 Ladepunkte an deutschen Straßen in Betrieb. Die Förderung für öffentlich zugängliche Ladestationen ist weitgehend verteilt. Das neue Programm zielt daher gezielt auf den bisher vernachlässigten Bereich der Mehrfamilienhäuser ab – ein Bereich, der für die flächendeckende Verbreitung der Elektromobilität entscheidend ist.

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