Deutsche Bahn Sicherheitsgipfel: Datenschützer fordern strenge Regeln für Bodycam-Einsatz im Nahverkehr
Bahn-Bodycams: Datenschützer fordern strenge Einsatzregeln

Sicherheitsgipfel der Deutschen Bahn: Datenschützer fordern strenge Regeln für Bodycam-Einsatz

Die Deutsche Bahn plant nach einem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter bei Landstuhl in Rheinland-Pfalz, ihr Personal verstärkt mit Bodycams auszustatten. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse eines Sicherheitsgipfels, zu dem der Konzern Vertreter von Bund, Ländern, Gewerkschaften und dem öffentlichen Personennahverkehr eingeladen hatte. Der Ansatz, mit den kleinen am Körper getragenen Kameras brenzlige Situationen festhalten zu können, ist nicht völlig neu – bereits vor etwa einem Jahrzehnt gab es Pilotprojekte in Bahnhöfen.

Datenschützer: Einsatz grundsätzlich möglich, aber mit klaren Grenzen

Datenschutzexperten lehnen den Einsatz von Bodycams im Schienenpersonennahverkehr nicht pauschal ab. Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann äußert sich dem Vorhaben gegenüber offen. Auch Tobias Keber, Vorsitzender der Datenschutzkonferenz 2026, erklärt, der Einsatz sei grundsätzlich möglich. Allerdings betonen beide, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage erforderlich sei und die konkrete Umsetzung entscheidend wäre.

Aus Sicht der Datenschützer birgt der Einsatz jedoch erhebliche Risiken: Auch unbeteiligte Fahrgäste könnten ins Visier der Kameras geraten. „Die Rechte der Fahrgäste, die sich in der großen Mehrzahl angemessen verhalten“, so Kugelmann, „müssen berücksichtigt werden.“ Als mögliche Schutzmaßnahmen nennt er:

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  • Begrenzung des Kameraeinsatzes auf bestimmte Zeiten oder Strecken
  • Verzicht auf Tonaufnahmen
  • Anlassbezogene Aktivierung der Kameras

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) verlangt hingegen auch Tonaufnahmen, um Beleidigungen oder aggressive Äußerungen dokumentieren zu können.

Strenge Anforderungen an Datenverarbeitung und Speicherung

Der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Fuchs mahnt beim Einsatz bestimmte Regeln an: „Bodycam-Aufnahmen zählen zu den eingriffsintensiven Maßnahmen und wiegen auch schwerer als normale Videoüberwachung, weil man mehr sieht.“ Alexander Roßnagel, hessischer Datenschutzbeauftragter, fordert, dass die geplante Ausweitung des Bodycam-Einsatzes „strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen“ bei der Datenverarbeitung genügen und nur anlassbezogen erfolgen dürfe.

Die zentrale Frage laut Fuchs: Welche Daten werden wann, wie und wo gesichert? Er besteht auf kurzen Speicherfristen. „Die Bodycams dürfen kein Überwachungsinstrument sein, mit denen im schlimmsten Fall Profile erstellt werden könnten, wer wann wie welche Züge nutzt.“ Die Kameras sollten ausschließlich zur Prävention von Gefahrensituationen eingesetzt werden.

Fuchs hat kürzlich bei der Hamburger Hochbahn die Einführung von Bodycams bei Wachpersonal begleitet. Dort setzt man auf Modelle mit einem sogenannten Ringspeicher: Aufnahmen werden grundsätzlich alle 120 Sekunden automatisch überschrieben. Das dauerhafte Speichern muss im Gefahrenfall manuell aktiviert und vorher vom Personal angekündigt werden. „Häufig hat bereits die Ankündigung der Aufnahme schon deeskalierende Wirkung“, berichtet er.

Offene Fragen und grundsätzliche Zweifel am Nutzen

Marit Hansen, schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte, verweist auf weitere klärungsbedürftige Punkte:

  1. Sollen Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die Aufnahmen erhalten?
  2. Wie sollen Bodycam-Träger reagieren, wenn sie aufgefordert werden, andere Fahrgäste zu filmen?
  3. Wie wird mit Situationen umgegangen, in denen Fahrgäste gegen Bahnregeln verstoßen?

Selbst wenn der Bodycam-Einsatz im Einklang mit dem Datenschutz gelingen sollte, bleiben Zweifel am praktischen Nutzen. Hansen äußert: „Es gibt kritische Situationen, in denen keine Bodycam der Welt die Menschen vor Angriffen auf Leib und Leben schützen kann.“ Aus ihrer Sicht wäre es womöglich besser, „wenn die Zugbegleiter immer zu zweit unterwegs wären“.

Hoher Aufwand für die Deutsche Bahn

Für die Deutsche Bahn bedeutet der Bodycam-Einsatz einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Der Konzern muss:

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  • Die Geräte anschaffen und warten
  • Die gespeicherten Aufzeichnungen korrekt verwalten
  • Den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden

Da es sich bei den Aufnahmen um personenbezogene Daten handelt, haben gefilmte Personen ein Auskunftsrecht über die gespeicherten Informationen. Die Deutsche Bahn steht somit vor der komplexen Aufgabe, die Sicherheit ihres Personals zu erhöhen, gleichzeitig aber die Privatsphäre der Fahrgäste umfassend zu schützen und alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.