Bundesgericht prüft erneut Klage gegen Westumfahrung Halle nach 20 Jahren Planung
Die Westumfahrung Halle der Autobahn 143 hat erneut das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Der Umweltschutzverband Nabu hat eine Klage eingereicht, um die Planungen für das knapp 13 Kilometer lange Teilstück aufheben zu lassen oder zumindest einen Baustopp zu erreichen und die Inbetriebnahme der Autobahn zu verhindern.
Mehr als zwei Jahrzehnte alte Planungen
Die Planungen für die Westumfahrung Halle sind schon mehr als 20 Jahre alt. Der südliche Teil ist bereits seit 2004 befahrbar, während im nördlichen Abschnitt immer wieder Umweltfragen zu Verzögerungen führten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits zweimal zuvor mit Klagen zu diesem Projekt befasst. Im Jahr 2019 gab es schließlich grünes Licht für den Bau, und seitdem wird an der Vollendung der Westumfahrung gearbeitet. Das Teilstück soll die A38 mit der A14 verbinden und den Autobahnring um Halle schließen.
Stickstoffbelastung bestimmter Flächen im Fokus
Dem Nabu geht es bei der aktuellen Klage vor allem um den Schutz der Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich von Halle, die von der neuen Trasse durchquert wird. Es handelt sich hierbei um ein besonders sensibles Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, kurz FFH-Gebiet. Im Laufe der mehrfach ergänzten Planungen wurden dort bestimmte Erweiterungsflächen einbezogen, bei denen aus Sicht des Nabu nicht ausreichend geprüft wurde, wie sich die Stickstoffbelastung durch den Verkehr auf der Autobahn auf diese Gebiete auswirkt.
Mögliche Konsequenzen der Klage
Die Bundesrichter machten in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass eine nachträgliche Aufhebung der Planungen nicht infrage kommt. Die Naturschützer könnten höchstens erreichen, dass der sogenannte Planfeststellungsbeschluss außer Vollzug gesetzt wird. Dies würde bedeuten, dass die Autobahn nicht weitergebaut oder zumindest nicht in Betrieb genommen werden darf, bis die Verträglichkeitsprüfungen für die Erweiterungsflächen nachgeholt worden sind.
Ausstehendes Urteil
Ob es zu einem Baustopp kommt oder ob die Autobahn planmäßig weitergebaut werden kann und in einigen Jahren für den Verkehr freigegeben wird, will der Senat noch beraten. Ein Urteil soll am 6. Mai verkündet werden. Dieser Prozess unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Infrastrukturprojekten und Umweltschutzbelangen in Deutschland.



