EuGH-Urteil: Deutsche Schienenmaut-Preisbremse ist rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die sogenannte Trassenpreisbremse für den deutschen Nahverkehr als rechtswidrig eingestuft. Die Luxemburger Richterinnen und Richter urteilten, dass die Berechnungsmethode der Schienennutzungsentgelte gegen EU-Vorgaben verstößt, weil sie zu unflexibel gestaltet ist. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für den gesamten Schienenverkehr in Deutschland haben.
Milliarden-Mehrkosten für Verkehrsunternehmen
Der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) warnt vor Mehrkosten in Milliardenhöhe für regionale Verkehrsunternehmen. Christian Bernreiter (CSU), Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, spricht von einem »Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes auf dem Rücken der Fahrgäste«. Sollte der Bund nicht zusätzliche Mittel bereitstellen, um die befürchteten Mehrkosten abzufedern, drohen massive Einschnitte im Nahverkehrsangebot.
Die Preisbremse für den Regional- und Nahverkehr, der etwa zwei Drittel des gesamten Schienenverkehrs ausmacht, begünstigte bisher diese Verkehrsbereiche. Die starre mathematische Formel beschränkte Preissteigerungen auf 1,8 Prozent und ab 2026 auf maximal 3 Prozent. Der EuGH bemängelte jedoch, dass diese Regelung die Unabhängigkeit der Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern verletzt, da sie keinen Spielraum bei der Berechnungsgestaltung lässt.
Folgen für Fahrgäste und Verkehrsnetz
Verkehrsunternehmen warnen konkret vor:
- Erhöhten Ticketpreisen für Nahverkehrsfahrten
- Weniger Verbindungen und ausgedünnten Takten
- Längeren Wartezeiten im Regionalverkehr
- Möglichen Streichungen von weniger frequentierten Linien
Die Deutsche Bahn argumentierte vor Gericht, dass die bisherige Regelung die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs beeinträchtige. In einer Stellungnahme zum Urteil betonte die bundeseigene Bahn: »Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfähiges neues Trassenpreissystem für die Branche ist.«
Hintergrund und rechtliche Entwicklung
Die Schienenmaut müssen Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn zahlen, wenn sie das deutsche Schienennetz nutzen. Betreiber der Schienen-Infrastruktur sind die Bahn-Töchter DB InfraGO und DB RegioNetz Infrastruktur, während die Bundesnetzagentur die Gebühren genehmigt.
Für das Jahr 2025 hatte die Behörde die Gebühren mit Änderungen genehmigt – sie kürzte die Entgelte für den Personennahverkehr und erhöhte sie stattdessen für Fern- und Güterverkehr. Gegen diese Entscheidung zogen InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Köln, das mit dem Fall der InfraGo befasst ist, hatte Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht und wandte sich daher an den Europäischen Gerichtshof. Die konkrete Entscheidung im Kölner Verfahren steht noch aus, muss aber nun die Auslegung des EuGH beachten.
Auswirkungen auf die Preisgestaltung
Der EuGH kritisierte insbesondere, dass Infrastrukturbetreiber durch die starre Formel gezwungen seien, etwaige Kostendefizite im Nahverkehrsbereich durch überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fernverkehrs- und Güterverkehrsbereich auszugleichen. Dies verzerre den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Verkehrssegmenten.
Für das Jahr 2026 beantragte InfraGo bei der Bundesnetzagentur bereits eine Erhöhung der Trassenpreise um 23,5 Prozent – ein Wert, der deutlich über der bisher geltenden Preisbremse liegt. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des Trassenpreissystems, wobei konkrete Pläne bis zum Sommer erwartet werden.
Grundsätzlich stattet der Bund die Länder mit den Mitteln aus, mit denen sie den Regionalverkehr organisieren. Ob diese Mittel angesichts der EuGH-Entscheidung aufgestockt werden müssen, bleibt eine zentrale politische Frage. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen: C-770/24) markiert einen Wendepunkt in der deutschen Schienenverkehrsfinanzierung und wird die Diskussion um bezahlbare Mobilität nachhaltig prägen.



