Brandenburg: Fluggast-Klagen erreichen Rekordhoch - Gerichte überlastet
Fluggast-Klagen in Brandenburg auf Rekordniveau

Fluggast-Klagen erreichen in Brandenburg neues Rekordniveau

Die Urlaubsstimmung kann schnell getrübt werden, wenn Flugzeuge mit erheblicher Verspätung starten oder komplett ausfallen. Immer häufiger enden solche Situationen in rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Airlines und Reisenden, die Entschädigungen fordern. Für die Justiz bedeutet dieser Trend eine massive zusätzliche Belastung.

Amtsgericht Wusterhausen mit dramatischem Anstieg konfrontiert

Das für den Hauptstadtflughafen BER zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen verzeichnete im vergangenen Jahr einen deutlichen Zuwachs an Klagen wegen verspäteter oder stornierter Flüge. Nach aktuellen Gerichtsangaben erreichte die Zahl der Entschädigungsklagen von Reisenden 19.239 Verfahren – das entspricht einem Anstieg von etwa 5.000 Fällen gegenüber dem Vorjahr 2024.

„Die steigenden Eingangszahlen stellen das Amtsgericht Königs Wusterhausen dauerhaft vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich des Personalbedarfs“, erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Besonders bemerkenswert ist, dass diese Passagierklagen mittlerweile 93 Prozent aller Zivilklagen an diesem Gericht ausmachen.

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Bundesweite Entwicklung mit gemischter Bilanz

Im nationalen Vergleich belegt das Brandenburger Gericht nach Angaben des Deutschen Richterbundes für das Jahr 2025 den dritten Platz. An der Spitze lag das Amtsgericht Köln mit 22.491 Verfahren, gefolgt vom Amtsgericht Frankfurt am Main mit 19.374 Klagen. Interessant ist dabei die Entwicklung in Köln: Während dort 2024 noch knapp 41.300 Fälle registriert wurden, ging die Zahl im Folgejahr deutlich zurück.

Insgesamt verzeichneten die 19 Gerichte an Standorten mit größeren Flughäfen in Deutschland im vergangenen Jahr mehr als 121.000 Entschädigungsverfahren von Reisenden. Dies entspricht einem Anstieg von 44 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Allerdings gab es im Vergleich zum Vorjahr 2025 einen Rückgang um fast 10.000 Fälle, was nach Einschätzung des Richterbundes hauptsächlich auf den deutlichen Rückgang in Köln zurückzuführen ist.

Rechtliche Optionen und praktische Umsetzung

Fluggäste oder spezialisierte Portale haben nach Justizangaben die Wahl, ob sie am Sitz der Fluggesellschaft oder am Abflugort vor Gericht ziehen. Immer mehr Betroffene nutzen inzwischen spezielle Dienstleistungsportale, um ihre Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen. Diese Entwicklung trägt ebenfalls zur steigenden Zahl der Verfahren bei.

KI-Unterstützung noch nicht ausreichend

Aus Sicht des Deutschen Richterbundes ist die Justiz für diese Entwicklung nicht ausreichend gewappnet. „KI-gestützte Richterassistenzsysteme, die eine schnellere Bearbeitung dieser gleichförmigen Massenfälle ermöglichen, befinden sich weiterhin in der Testphase“, betonte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

Beim Amtsgericht Königs Wusterhausen kommt seit Februar 2025 die KI-Anwendung „Kai“ zum Einsatz, die speziell auf die Analyse von Massenverfahren im Bereich der Fluggastrechte ausgerichtet ist. Das Tool stellt Informationen zwar schneller zur Verfügung, kann jedoch nach Aussage des Gerichtssprechers „Aufgaben und Prüfungspflicht der Richter“ nicht ersetzen. Die menschliche richterliche Kontrolle bleibt somit unverzichtbar.

Die Situation verdeutlicht die wachsende Diskrepanz zwischen den rechtlichen Ansprüchen der Fluggäste und den verfahrenstechnischen Kapazitäten der Justiz. Während Reisende zunehmend ihre Rechte durchsetzen wollen, stehen die Gerichte vor der Herausforderung, diese Massenverfahren mit begrenzten personellen Ressourcen zu bewältigen.

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