Über 5.500 Fluggast-Klagen gegen Airlines in Niedersachsen und Bremen
Fluggäste klagen: 5.500 Fälle gegen Airlines im Nordwesten

Fluggäste setzen sich durch: Tausende Klagen gegen Airlines in Norddeutschland

Bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen fordern Passagiere zunehmend ihr Recht auf Entschädigung ein – und ziehen dafür vor Gericht. Im Nordwesten Deutschlands sind im vergangenen Jahr erneut mehr als 5.500 entsprechende Klagen gegen Fluggesellschaften eingegangen. Diese Entwicklung zeigt, dass Reisende immer besser über ihre Ansprüche informiert sind und diese auch konsequent verfolgen.

Hohe Fallzahlen in Hannover und Bremen

Am Amtsgericht Hannover wurden nach Angaben des Deutschen Richterbundes insgesamt 4.221 Klagen von Fluggästen registriert. In Bremen waren es 1.337 Verfahren. Damit bleiben die Zahlen in etwa auf dem hohen Niveau des Vorjahres. 2024 waren in Hannover noch 4.340 Klagen eingegangen, in Bremen 1.335. Die geringfügigen Schwankungen deuten auf eine gewisse Stabilisierung hin, allerdings auf einem nach wie vor sehr hohen Niveau.

Im bundesweiten Vergleich der 19 größten Flughafenstandorte liegen Hannover und besonders Bremen jedoch auf den hinteren Plätzen. Die meisten Klagen gab es in Köln mit 22.491 Fällen, gefolgt von Frankfurt am Main mit 19.374 und am Amtsgericht Königs Wusterhausen mit 19.239 Verfahren. Letzteres ist für den Hauptstadtflughafen BER zuständig und verzeichnet damit eine besonders hohe Belastung durch Fluggast-Klagen.

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Deutschlandweite Entwicklung: Klagen belasten Gerichte zunehmend

Bundesweit wurden im vergangenen Jahr mehr als 121.000 Klagen von Reisenden registriert. Das waren zwar rund 10.000 weniger als im Vorjahr, aber mit rund 37.000 Verfahren deutlich mehr als noch vor fünf Jahren. Die Verfahren von Fluggästen machen an vielen Gerichten inzwischen deutlich mehr als die Hälfte aller Zivilfälle aus, wie der Richterbund betont. Diese Entwicklung stellt die Justiz vor erhebliche Herausforderungen und führt zu einer spürbaren Belastung der Gerichte.

Die Kunden verlangen meist Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flüge, teils geht es auch um Streitigkeiten aus Reiseverträgen. Fluggäste können nach Justizangaben wählen, ob sie am Sitz der Airline oder am Abflugort klagen. Zunehmend nutzen sie dafür spezielle Portale, um ihre Ansprüche schnell und einfach durchzusetzen. Für diesen Service müssen sie allerdings einen Teil der Entschädigung an die Anbieter abgeben.

Die anhaltend hohe Zahl von Klagen unterstreicht, dass viele Passagiere mit dem Service der Airlines unzufrieden sind und ihre Rechte aktiv einfordern. Gleichzeitig zeigt sie, dass die gesetzlichen Regelungen zur Fluggastrechteverordnung in der Praxis häufig nicht eingehalten werden und es zu erheblichen Reibungspunkten zwischen Kunden und Fluggesellschaften kommt.

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