Haftungsverschärfung bei E-Scooter-Unfällen: Vermieter sollen in die Pflicht genommen werden
Die Bundesregierung plant eine deutliche Verschärfung der Haftungsregeln für Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen. Nach einem Entwurf des Justizministeriums, der laut dpa am Mittwoch im Kabinett beraten werden soll, sollen Geschädigte künftig leichter Schadensersatz erhalten können – und zwar nicht nur von den Fahrern, sondern auch von den Vermietern der E-Scooter.
Gefährdungshaftung für Halter und Vermieter
Bisher sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Geschädigte müssen bislang ein Verschulden des Fahrers nachweisen, was besonders bei Mietrollern schwierig ist. Künftig soll eine verschuldensunabhängige Halterhaftung gelten. Für Fahrer wird das Verschulden vermutet, ähnlich wie bei Autofahrern.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begründet die Pläne: "Besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern sind häufiger in Unfälle verwickelt. Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist." Sie sieht keinen Grund, E-Scooter von Sharing-Anbietern anders zu behandeln als Mietwagen.
Dramatischer Anstieg der Unfallzahlen
Die Notwendigkeit der Reform unterstreichen die aktuellen Unfallstatistiken:
- Die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen hat sich binnen drei Jahren verdoppelt
- 2021 gab es rund 4.000 Straßenverkehrsunfälle
- 2024 waren es bereits fast 8.000 Unfälle
Diese Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen den dringenden Handlungsbedarf auf.
Konkrete Auswirkungen der geplanten Regelungen
Die neuen Haftungsregeln würden folgende Konsequenzen haben:
- Geschädigte können sich direkt an den Fahrer wenden, wenn dieser ermittelt werden kann
- In jedem Fall besteht ein Anspruch gegen den Halter – das können Vermieter oder Privatpersonen sein
- Flottenbetreiber müssen Unfallkosten in ihre Kalkulation einstellen
- Die Gefährdungshaftung sorgt für mehr Verantwortung bei den Anbietern
Umfang der geplanten Regelungen
Der Gesetzentwurf erstreckt sich auf:
- Elektrische Tret- und Stehroller
- Selbstbalancierende Fahrzeuge (insbesondere Segways)
- Alle E-Scooter mit Kennzeichen und Haftpflichtversicherung
Ausgenommen bleiben hingegen:
- Kleine elektrische Nutzfahrzeuge bis 20 km/h (z.B. Aufsitz-Rasenmäher)
- Bestimmte Bau-Kleinfahrzeuge
- Motorisierte Krankenfahrstühle
Hintergrund: Bereits beschlossene Maßnahmen
Die geplante Haftungsverschärfung folgt auf bereits beschlossene Maßnahmen. Kurz vor Weihnachten hatte der Bundesrat höhere Bußgelder für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern beschlossen. Die Kombination aus strengeren Sanktionen für Fahrer und erweiterter Haftung für Vermieter soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.
Jeder in Deutschland zugelassene E-Roller benötigt bereits heute ein Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung. Die geplanten Regelungen würden diese Versicherungspflicht mit einer verschärften Haftung unterfüttern und so den Schutz für Geschädigte deutlich verbessern.



