Bundesregierung plant verschärfte Haftung für E-Scooter-Unfälle
Die Bundesregierung will die Haftungsregeln für Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen deutlich verschärfen. Geschädigte Personen sollen es künftig erheblich leichter haben, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium wird das Kabinett an diesem Mittwoch beraten.
Zahl der Unfälle mit E-Scootern steigt kontinuierlich
Laut Angaben der Bundesregierung, die sich auf Daten des Statistischen Bundesamts beruft, ist die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2021 wurden noch rund 4.000 Straßenverkehrsunfälle registriert, während es im Jahr 2024 bereits fast 8.000 Unfälle gab. Besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern sind häufiger in Unfälle verwickelt, wie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont.
„Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist“, erklärt Hubig. Sie sieht keinen Grund, E-Scooter von Sharing-Anbietern hinsichtlich der Haftung anders zu behandeln als Mietwagen.
Bisherige Beweislage erschwert Schadenersatzansprüche
Nach geltendem Recht sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Geschädigte sind bislang darauf angewiesen, ein Verschulden – insbesondere des Fahrers – darzulegen und zu beweisen. Gerade bei Mietrollern ist dies jedoch schwierig, insbesondere wenn es um Unfälle geht, deren Ursache ein falsch abgestellter oder umgestürzter E-Roller auf dem Gehsteig ist.
Neue verschuldensunabhängige Halterhaftung geplant
Künftig soll eine verschuldensunabhängige Halterhaftung gelten. Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Rollern wird das Verschulden vermutet, was bedeutet, dass sie haften, wenn sie sich nicht entlasten können. „Die Gefährdungshaftung des Halters sorgt dafür, dass Flottenbetreiber auftretende Unfallkosten in ihre Kalkulation einstellen müssen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
So können Geschädigte Schadenersatz erhalten
Um Schadenersatz zu erhalten, können Geschädigte direkt den Fahrer des E-Scooters ansprechen, vorausgesetzt, sie können seiner habhaft werden. In jedem Fall können sie sich jedoch an den Halter wenden. Dies kann eine Firma sein, die E-Roller vermietet, oder eine Privatperson, die den E-Scooter verliehen hat. In Deutschland muss jeder E-Roller, der im öffentlichen Verkehr genutzt wird, ein Kennzeichen haben. Die Plakette erhält nur, wer eine E-Scooter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Ausnahmen von der neuen Regelung
Der Entwurf erstreckt sich auf elektrische Tret- und Stehroller sowie selbstbalancierende Fahrzeuge, insbesondere sogenannte Segways. Für kleine elektrische Nutzfahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde, wie etwa Aufsitz-Rasenmäher oder bestimmte Bau-Kleinfahrzeuge, sollen die neuen Regeln dagegen nicht gelten. Auch motorisierte Krankenfahrstühle sind ausgenommen.



